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Ist das, was die Landesregierung mit viel Lob garniert gestern als „den niedersächsischen Weg“ angepriesen hat, also in Wahrheit eine Form von Nötigung der Politik durch eine Bürgerinitiative? Ganz vom Tisch zu wischen ist diese Einschätzung nicht – und das hat historische Gründe. Vor wenigen Jahren war eine ähnliche Bewegung in Bayern sensationell erfolgreich und hatte binnen weniger Wochen 1,7 Millionen Unterstützer mobilisiert. So sah sich die Landtagsmehrheit in München verpflichtet, das Anliegen unverändert zu übernehmen und auf diesem Weg eine Volksabstimmung zu vermeiden. Etwas ähnliches könnte auch in Niedersachsen geschehen, denn die Rechtsvorschriften gleichen sich: Im ersten Schritt, er dauert bis 13. November, müssen die Initiatoren des hiesigen Volksbegehrens 25.000 Unterstützer auf ihre Seite ziehen. Wenn Anfang Juni die Unterschriftensammlungen starten, könnte diese Zahl schon recht bald zustande kommen. Die bayerischen Erfahrungen jedenfalls sprechen dafür. Nach diesem 13. November muss die Landesregierung über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. Wird diese bestätigt, womit allgemein zu rechnen ist, bliebe ein weiteres halbes Jahr, um zehn Prozent der Wahlberechtigten zu mobilisieren – das sind die Unterschriften von 610.000 wahlberechtigten Niedersachsen. Zwar bedeutet das einen riesigen organisatorischen Aufwand, aber auch hier zeigt Bayern, dass solche Verläufe keineswegs illusorisch sind. [caption id="attachment_50662" align="alignnone" width="780"]

