5. Jan. 2017
Kommentar

Nicht nur Wahlkampfgetöse

Darum geht es: Die CDU bietet der Landesregierung an, zügig im Landtag die Sicherheitsgesetze zu verschärfen – und damit auf die aktuelle Bedrohungslage zu reagieren. Dazu ein Kommentar von Klaus Wallbaum: Es ist zu einfach und auch nicht angemessen, die CDU-Vorschläge als Wahlkampfgetöse abzutun. Sicher sind die Christdemokraten bei diesem Thema im taktischen Vorteil. Einerseits wächst das Sicherheitsbedürfnis der Menschen nach den Anschlägen, zuletzt in Berlin, enorm. Andererseits bewegen sich die Koalitionspartner SPD und Grüne bei ihren Reaktionen auf diese veränderte Lage unterschiedlich schnell – viele Sozialdemokraten wären rasch mit Althusmann und der CDU handelseinig, viele Grüne aber zögern und zaudern, weil sie doch einst für das Gegenteil angetreten waren, nämlich weniger Polizei, weniger Verfassungsschutz und mehr Datenschutz. Die Innenpolitik ist in diesen Wochen durchaus geeignet, Risse im rot-grünen Bündnis deutlich werden zu lassen. Dabei war Stephan Weil doch immer so stolz darauf, dass seine Koalition nach außen das Bild der perfekten Harmonie abgegeben hat. https://soundcloud.com/user-385595761/weil-warnt-vor-sicherheitspolitik-nach-schnappatmung Aber jenseits von solchen Überlegungen steckt ein ernstes Problem in dem, was derzeit so oft die „deutsche Sicherheitsarchitektur“ genannt wird. Sie ist nämlich überaus brüchig. Manches hat Althusmann in seinen Vorschlägen angesprochen, nicht aber alles. Wenn es möglich war, dass der Berliner Attentäter beim Wechsel von einem in ein anderes Bundesland vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwand, dann ist der Ruf nach einem besseren Informationsaustausch sinnvoll, aber er reicht nicht. Die von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere aufgeworfene Frage, ob nicht der Bund in solchen Fällen mehr Kompetenzen erhalten und beispielsweise gegenüber den Landes-Verfassungsschutzämtern ein Weisungsrecht erhalten sollte, erscheint hier richtig. So weit will Althusmann nicht gehen, er kann es vermutlich auch nicht. Jemand, der Ministerpräsident werden will, kann schlecht mit dem Ruf nach weniger Länderkompetenzen starten. In Althusmanns Papier stecken dennoch viele gute Vorschläge. Die Daten-Vernetzung von Polizei, Verfassungsschutz und Ausländerbehörden klingt überfällig, scheitert aber ebenso wie die bessere Speicherung von Telekommunikationsdaten und die Ausweitung von Video-Überwachungen an überlieferten Vorstellungen des Datenschutzes. Aus diesem Grund soll auch die generelle Kennzeichen-Erfassung und -Überprüfung an Autobahnen aus dem niedersächsischen Polizeigesetz gestrichen werden. Ist all dies zeitgemäß, wenn nicht nur die terroristische Bedrohung zunimmt, sondern auch die Verunsicherung durch Alltagskriminalität, beispielsweise von spezialisierten, international agierenden Einbrecherbanden? Vielleicht muss eine moderne Polizei, die effektiv auf gut ausgerüstete Verbrecher und Terroristen reagieren soll, viel mehr gesetzliche Freiräume erhalten. Vielleicht muss der Datenschutz dafür auch neu definiert werden – weniger als gesetzliche Schranke für die Polizei, mehr als nachgelagerte Kontrolle von fähigen Ombudsleuten mit weitgehenden Rechten auf Einblick in interne Vorgänge. Es lohnt sich, über solche Reformen zu reden. Dass dies, wie von Althusmann angeregt, im Frühjahr 2017 zu wegweisenden Beschlüssen im Landtag führen wird, ist indes unrealistisch. Dieser Teil in den Ausführungen des CDU-Chefs ist tatsächlich reines Wahlkampfgetöse. Mail an den Autor dieses Kommentars
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #2.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning