Denis Lehmkemper, Anfang Mai vom Landtag einstimmig gewählter neuer Landesbeauftragter für den Datenschutz, hat am vergangenen Freitag von Ministerpräsident Stephan Weil seine Ernennungsurkunde erhalten – parallel zum Landtagsplenum. Eigentlich hätte der Jurist Lehmkemper schon am 1. Juli seine neue Position antreten sollen. Doch seine Vorgängerin Barbara Thiel war gegen die Auswahlentscheidung, die der Wahl Lehmkempers durch den Landtag vorangegangen war, juristisch vorgegangen.

Thiels Anwalt legte eine Reihe juristischer Einwände vor, die am Ende wohl vor allem auf eine öffentliche Ausschreibung der Stelle zielten und als Argumentation die EU-Datenschutz-Grundverordnung zitierten. Gemutmaßt worden war auch, dass Thiel gern um eine Verlängerung ihrer bisherigen Arbeit gefragt worden wäre – was aber nicht geschehen war. Ende Juni hatte schon das Verwaltungsgericht Hannover die Position in Thiels Beschwerde nicht geteilt, nun hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg diese Rechtsauffassung in der abschließenden Entscheidung bestätigt.