6. Jan. 2021 · 
P und P

Nadya Klarmann

Nadya Klarmann, Präsidentin der niedersächsischen Pflegekammer, hat im Streit um eine Pressemitteilung vor dem Verwaltungsgericht Hannover eine Niederlage kassiert. Das Gericht sah die Stellungnahme der Kammer als „unzulässige Äußerung“ an. Geklagt hatte ein Kammergegner, er wurde dabei vom Bundesverband für freie Kammern (BFFK) unterstützt. Der Forderung, die Pressemitteilung von der Internetseite zu entfernen, war die Pflegekammer zuvor nicht nachgekommen. Für das Verwaltungsgericht sind die Rechtsverstöße in der Stellungnahme „besonders schwerwiegend“. Die Kammer habe „sehenden Auges gegen rechtliche Vorgaben verstoßen sowie die Rechte der Antragstellerin ein weiteres Mal verletzt“. In der Mitteilung hieß es unter anderem, die Pflegekammer lehne ihre vorgesehene Auflösung entschieden ab, die Auflösung führe zu einer Schwächung der Berufsgruppe.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #001.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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