Der Vorstoß kam überraschend – und blieb erfolglos. Als am gestrigen Nachmittag der Ältestenrat des Landtags tagte und die Tagesordnung der Landtagssitzung in der nächsten Woche festlegte, preschte die CDU vor. Ihre Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann forderte von Rot-Grün, die angepeilte Schluss-Abstimmung über den Entwurf des Nachtragshaushaltsplans und die damit verbundenen Gesetzesänderungen zu vertagen. In der Juni-Sitzung des Parlaments, die vom 20. bis 22. Juni sein wird, sei dafür noch Zeit.

Rot-Grün wollte sich auf diesen Weg nicht einlassen und lehnte den Vorstoß der CDU mit der eigenen Mehrheit ab. Damit wird schon in der nächsten Woche über den Haushaltsvorschlag abgestimmt. Er sieht im Wesentlichen zusätzliche Ausgaben von mehr als 700 Millionen Euro vor für Flüchtlingsunterkünfte, Kommunalhilfen, Sprach-Kindergärten und Verpflichtungsermächtigungen für die Krankenhäuser. Auch 100 Millionen für den Ausbau des Hafens in Cuxhaven sind vorgesehen. Außerdem soll die Polizeizulage angehoben werden, ebenso eine Zulage für Feuerwehrleute und Justizbedienstete. Die Schulgeldfreiheit in den Pflegeberufen, die bisher nicht gegeben war, wird auch eingeführt.
Landtagsjuristen kritisieren Tempo der Regierungsfraktionen
Ein aktueller Hinweis der unabhängigen Landtagsjuristen des „Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes“ (GBD), der erst am Dienstagnachmittag bei den Fraktionen eintraf, rüttelte die Landtagsfraktionen auf und war wohl maßgeblich für den Vorstoß der Christdemokraten. Der GBD hielt den Fraktionen von SPD und Grünen vor, sie hätten wichtige Teile für das „Haushaltsbegleitgesetz“, das den Nachtragsetat mit den nötigen Änderungen verschiedener Fachgesetze ummantelt, erst viel zu spät im Landtag vorgetragen. Teile davon wurden am 19. April vorgelegt, andere dann am 24. April – alles zur Vorbereitung auf die abschließende Sitzung des Haushaltsausschusses zum Thema Nachtragshaushaltsplan, die am 26. April war.
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Der GBD erklärte am Dienstag nicht nur, er könne wegen dieser Kurzfristigkeit seine eigentliche Aufgabe, die rechtliche Überprüfung der von SPD und Grünen eingereichten Vorschläge, „nur sehr eingeschränkt erfüllen“. Er sah zugleich in den Umständen ein ernsthaftes verfassungsrechtliches Problem, über das das Politikjournal Rundblick in der Ausgabe vom 26. April ausführlich berichtete: Wenn der GBD keine Zeit zur rechtlichen Prüfung der Vorschläge habe, könnten die Abgeordneten nicht auf Grundlage einer juristischen Bewertung über die Absichten von Rot-Grün urteilen. Damit werde den Abgeordneten, zumindest denen der Opposition, das Recht zur parlamentarischen Mitwirkung beschnitten. Der GBD hatte sich der Frage enthalten, ob Rot-Grün die verfassungsrechtlichen Anforderungen verletzt habe. Gleichzeitig verwies er aber auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das von einer angemessenen Gesetzesberatung verlangt, dass Abgeordnete „Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können“.
Siebels: CDU-Forderung ist „falsch und überflüssig“
Die CDU-Fraktionsgeschäftsführerin Hermann erklärte, die wichtigsten Ausgaben im Nachtragsetat starteten planmäßig sowieso erst ab Juli, daher sei es vertretbar und unschädlich, den Haushaltsplan und das Haushaltsbegleitgesetz erst in der übernächsten Landtagssitzung Ende Juni zu beschließen. Bis dahin sei auch genügend Zeit für eine angemessene Parlamentsberatung, wie sie der GBD jetzt angemahnt habe.
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Wiard Siebels widersprach und meinte, die CDU-Forderung sei „falsch und überflüssig“: „Unser Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt ist seit über einer Woche, die zugrundeliegenden Themen sind noch viel länger bekannt. Die Fachausschüsse haben sich auch mit den Themen befasst. Der zweite Änderungsantrag bezieht sich auf eine gesetzliche Klarstellung zur Einführung der Schulgeldfreiheit, es handelt sich damit um keinen neuen Vorschlag. In der Sache gab es überhaupt keine Veränderungen. Somit konnten alle Beteiligten - auch die CDU - die Themen beraten.“

Die CDU hatte im Rechtsausschuss, der ebenfalls Mittwoch tagte, von möglichen rechtlichen Konsequenzen gesprochen. Falls der Landtag kommende Woche den Etat beschließe, was jetzt wohl sehr wahrscheinlich ist, behalte man sich eine mögliche Klage dagegen vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg vor.


