
Olaf Levonen, ehemaliger Landrat von Hildesheim, hatte im Innenministerium disziplinarische Ermittlungen wegen eines Dienstvergehens über sich ergehen lassen müssen. Diese seien aber ohne disziplinarrechtliche Konsequenzen für ihn geblieben, berichtet die „Hildesheimer Allgemeine Zeitung“ (HiAZ). Wie die HiAZ-Redaktion mitteilt, habe sich das Innenministerium zunächst „beharrlich geweigert“, Fragen der Zeitung nach den Gründen für Levonens Abgang zu beantworten. Erst nach einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, in deren Verlauf das Ministerium eine Frist zur Stellungnahme bekam, habe sich der vom Land beauftragte Anwalt gemeldet und Erklärungen geliefert.
Demnach hat das Land am 19. August 2021 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das erst am 4. April abgeschlossen worden sei. Levonen habe ein Dienstvergehen begangen, weil er einen akademischen Doktortitel verwendete, der ihm von einer „nicht akkreditierten“ Einrichtung des karibischen Inselstaates Dominica verliehen worden sei. Dies sei ein Verstoß gegen das Niedersächsische Hochschulgesetz und gegen das Beamtenstatusgesetz gewesen. Das Verhalten eines Beamten müsse „der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden“.
Der Landrat soll dann über seinen dienstlichen Mail-Account Amtskollegen in benachbarten Kreisen angeschrieben und auf diese Weise für seine Doktorarbeit recherchiert haben. Levonen ist seit der Neuwahl des Landrats und dessen Amtsvereidigung im Ruhestand. Wie die HiAZ weiter schreibt, seien keine der für Ruhestandsbeamte angezeigten Sanktionen gerechtfertigt gewesen – also die Zurückstufung oder eine Aberkennung des Ruhegehalts. Nach den Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) bekommt er lebenslang eine Pension von monatlich 3785 Euro.