28. Jan. 2026 · 
NotizJustiz

Mestwerdt will Staatsgerichtshof absichern

An der Spitze des höchsten niedersächsischen Gerichts, des Staatsgerichtshofs in Bückeburg, bleibt Wilhelm Mestwerdt. Der Landtag hat ihn einstimmig in das Amt gewählt.

Bleibt Präsident des Staatsgerichtshofs: Wilhelm Mestwerdt. | Foto: Plenar-TV/Screenshot

Der Präsident des Landesarbeitsgerichts, Wilhelm Mestwerdt, ist nach Ablauf seiner siebenjährigen Amtszeit im Staatsgerichtshof vom Landtag erneut für sieben Jahre zum Mitglied des höchsten Gerichts gewählt worden. Anschließend entschied der Landtag einstimmig, dem 64-Jährigen erneut das Amt des Präsidenten des Staatsgerichtshofs zu übertragen. In seiner Rede vor dem Landtag ermunterte Mestwerdt die Abgeordneten, die Stellung des Verfassungsgerichts in der Landesverfassung besser abzusichern. Da Artikel 55 der Landesverfassung bereits festlegt, wie viele Richter der Staatsgerichtshof hat, wie die Amtszeiten sind und wie die Vertretungsregeln lauten, sei die Ausgangslage schon sehr gut. Praktiken wie in einigen Ländern, bei denen die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts durch die Aufblähung des Gerichts mit regierungsnahen Richtern geschwächt wird, drohten damit in Niedersachsen nicht. Man könne aber noch mehr tun und Verfahrensfragen des Gerichts noch besser verfassungsmäßig verankern. Auch könne man die Bindung aller staatlichen Gewalten an die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs ausdrücklich festlegen. Eine Änderung stellt sich Mestwerdt auch bei den Amtszeiten vor - und nennt das Bundesverfassungsgericht als Vorbild. Bundesverfassungsrichter werden auf zwölf Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Niedersachsens Staatsgerichtshofmitglieder werden auf sieben Jahre gewählt und können einmal im Amt bestätigt werden. Außerdem regte Mestwerdt an, den Verhandlungssaal des Staatsgerichtshofs im Landgericht Bückeburg, dem ständigen Tagungsort des Gerichts, zu modernisieren. Das Gebäude sei "in die Jahre gekommen" - obwohl es sich um einen Ort der Demokratiegeschichte handele und daher besonders repräsentativ sei. Dort nämlich habe in der Weimarer Republik das Parlament des Freistaats Schaumburg-Lippe getagt.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #018.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

Artikel teilen

Teilen via Facebook
Teilen via LinkedIn
Teilen via X
Teilen via E-Mail
Mestwerdt will Staatsgerichtshof absichern