Mehr Geld für Personal: Neue Landesämter sollen aufgewertet werden
Nicht nur der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Jörg Mielke, soll mit dem Nachtragshaushalt in eine höhere Besoldungsgruppe aufsteigen – nämlich von B9 nach B10. Auch für den Leiter des Landesjustizprüfungsamtes und den Präsidenten des neuen Landesamtes für Bau und Liegenschaften steht eine Aufwertung bevor. Das ergibt sich aus dem Haushaltsbegleitgesetz, das nach den Vorstellungen der SPD/CDU-Koalition Anfang März vom Landtag gemeinsam mit dem Nachtragsetat beschlossen werden soll. Eine wesentliche Änderung betrifft allerdings vor allem die Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern, die nach einer noch von der rot-grünen Mehrheit beschlossenen Reform ihre Gleichstellungsbeauftragten hauptamtlich organisieren müssen. Da die bisher gezahlte Pauschale nicht reichte, die Kosten zu decken, soll sie jetzt erhöht werden – auf knapp 1,8 Millionen Euro. Das sind rund 40.000 Euro mehr jährlich für den Landeshaushalt. Das Kommunalverfassungsgesetz soll entsprechend geändert werden.
So zufrieden die Kommunen mit der höheren Vergütung sein können, so deutlich erklingt doch aber auch Kritik. Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Jan Arning, fordert Hilfen auch für Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern. Zwar müssten diese nach der gesetzlichen Vorgabe ihre Gleichstellungsbeauftragten nicht zwingend hauptamtlich anstellen, es reiche auch eine ehrenamtliche Regelung. Aber de facto führten die vielen Regeln und Pflichten doch dazu, dass auch kleinere Gemeinden nicht umhin kämen, ihre Beschäftigten hauptamtlich zu stellen. Eine Gleichstellungsbeauftragte habe nämlich laut Gesetz nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht zur Mitwirkung etwa in Personalfragen. „Sie kann also nicht mehr entscheiden, ob sie tätig wird, sondern nur noch, wie sie es tut“, erklärt Arning. Falls das Land keinen finanziellen Ausgleich für die kleineren Kommunen zahlen wolle, müsse es den Gleichstellungsbeauftragten überlassen, ob sie in ihren Aufgaben aktiv wird oder nicht – es müsse ihnen dann also das Ermessen ermöglicht werden. Wenn man aber die strikten Regeln so haben wolle, müsse das Land das auch bezahlen.
Ein wesentlicher Teil des Haushaltsbegleitgesetzes betrifft nun die Aufwertung mehrerer Stellen. Dass Staatskanzleichef Jörg Mielke künftig nicht mehr nur B9, sondern B10 erhält, bedeute für das Land jährliche Mehrausgaben von 13.000 Euro. Das liegt daran, dass Mielke bisher zu seinem Gehalt noch eine Funktionszulage erhielt, die künftig bei B10 wegfällt. Mielke habe die Verantwortung für die politische Planung, die Vor- und Nachbereitungen der Kabinettssitzung und die Leitung der Staatssekretärsrunden. Er sei im Kreis der Staatssekretäre mit einer „herausgehobenen Stellung“ ausgestattet, dem solle nun auch „besoldungsrechtlich Rechnung getragen werden“, heißt es in der Begründung zum Haushaltsbegleitgesetz.
Der Leiter des Landesjustizprüfungsamtes war bisher nur im Nebenamt tätig – noch im vergangenen Jahr versah der Leiter der Rechtsabteilung des Justizministeriums den Job in Personalunion. Da in dieser Behörde jährlich bis zu 1800 juristische Prüfungen abgenommen werden und hier die Juristenausbildung betreut wird, soll der Posten künftig eigenständig werden, ein eigener Präsidententitel wird eingeführt und nach B3 besoldet. Diese neue Stelle zieht jährliche Mehrausgaben von 95.772 Euro nach sich. Gleichzeitig soll der Präsident des Landesamtes für Bau und Liegenschaften von B3 auf B4 hochgestuft werden. Das belastet den Landeshaushalt jährlich um 4717 Euro zusätzlich.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #26.