Delegationsreisen von Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) enden nicht mit der Landung am Flughafen Hannover-Langenhagen. Sie sind erst vorbei, wenn die CDU-Landtagsfraktion daraus per „kleiner Anfrage“ einen True-Crime-Fall gemacht hat. Nach den verdächtig hohen Reisekosten und einem unheimlichen Hotelzimmerupgrade läuft jetzt Fall Nummer drei: Ein Sonntag in Tallinn. Schauplatz der Handlung ist die Dienstreise ins Baltikum im September 2025. Der Anfangsverdacht lautet: Urlaub auf Steuerzahlerkosten.
Unstrittig ist dies: Die Reisegruppe aus dem Justizministerium war gut 26,5 Stunden vor dem ersten offiziellen Termin in der estländischen Hauptstadt eingetroffen. Im Rechtsausschuss begründete Wahlmann die frühere Anreise damit, dass man an jenem Sonntag „intensiv gearbeitet“ und die 22 Termine der kommenden Tage vorbereitet habe. Später kam jedoch ans Licht, dass zum Tagesprogramm an besagtem Sonntag ein Stadtspaziergang, ein Museumsbesuch, eine Kaffeepause und ein vermeintliches Sportprogramm gehörten. Also wollte es die CDU-Landtagsfraktion genauer wissen: War der Arbeitstag wirklich so intensiv oder hatte Wahlmann den Ausschuss angeflunkert?
61 Fragen und Antworten später bleibt der zentrale Streitpunkt letztlich ungeklärt: Was darf man eigentlich alles Arbeit nennen? Vor allem der von der Landesregierung in einer früheren Drucksache eingeführte Begriff der „Arbeitspause“ sorgt für Verwirrung. Die CDU zitiert den Duden und versteht darunter eine „kürzere Unterbrechung einer Tätigkeit, die der Erholung, Regenerierung o. Ä. dienen soll“. Das Justizministerium dagegen interpretiert den Begriff als Pause, in der gearbeitet wird. Im Sinne von Konrad Duden könnte man also auch sagen: Eine Arbeitspause ist demnach eine kürzere Unterbrechung der Freizeit, die der Berufsausübung dienen soll.
Diese für Außenstehende nicht leicht nachvollziehbare Arbeitszeitlogik hat im Justizministerium offenbar System. Einige Delegationsteilnehmer trugen für die Anreise am Sonnabend zwar Arbeitszeit ein. Gutgeschrieben wurde sie ihnen allerdings nicht. Als freier Tag wurde es aber auch wiederum nicht gewertet. Denn: „Der Anreisetag einer Dienstreise stellt immer auch das Wahrnehmen einer dienstlichen Handlung dar, nämlich der Durchführung einer Dienstreise“, erklärt das Ministerium.
Ob aus dieser dienstlichen Handlung am Wochenende auch Arbeitszeit wird, hängt wiederum von einem gesonderten Antrag ab. Und wer keinen stellt, schafft damit ebenfalls keineswegs Klarheit: „Eine nicht erfolgte Buchung bzw. ein nicht gestellter Antrag auf Anerkennung als Arbeitszeit lässt weder den Rückschluss zu, dass er als ,dienstfreier Tag‘ angegeben wurde, noch lässt er Rückschlüsse auf tatsächlich geleistete Arbeit zu“, erklärt das Ministerium.
Können Sie da noch folgen? Ich ganz sicher nicht. Und rückblickend hätte ich mich über eine 62. Frage der CDU-Fraktion gefreut, die da hätte lauten können: Was hält eigentlich der Personalrat von diesem ganzen Arbeitszeit-Hokuspokus?

Man muss übrigens nicht im Justizministerium arbeiten, um zu erkennen: Die schönsten Arbeitspausen verbringt man mit dem Rundblick. In der heutigen Ausgabe haben wir dort folgende Themen für Sie:
Einen erfolgreichen Arbeitstag mit vielen Unterbrechungen zur Erholung wünscht
Ihr Christian Wilhelm Link


