17. Juni 2016 · 
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Lies verteidigt seine Haltung zum Fracking

(rb) Hannover. Wirtschaftsminister Olaf Lies hat sich am Donnerstag gegen die Kritik an seiner Haltung zum Einsatz der Frack-Methode bei der Erdgasförderung zur Wehr gesetzt, die er bei der Jahrestagung des Bundesverbandes Erdgas-, Erdöl- und Geoenergie e.V. (bisher Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung WEG) am Mittwoch in Hannover geäußert hatte. Er verwies darauf, dass das Fracking in konventionellen Lagerstätten nicht verboten, sondern geltende Rechtslage sei. Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllten, hätten einen Rechtsanspruch darauf, eine Genehmigung zu bekommen. Lies wehrte sich gegen die Behauptung, dass er das Fracking in Niedersachsen „erlauben“ wolle. „Man kann nicht etwas erlauben, was bereits seit Jahrzehnten erlaubt ist und auch praktiziert wurde“, sagte der Minister. Er würdigte das Entgegenkommen der Erdgasindustrie, die sich aufgrund von Ankündigungen einer umfassenden Reform des Bundesbergrechts vor nunmehr fünf Jahren selbst ein freiwilliges Moratorium auferlegt und auf mögliche neue Förderanträge verzichtet hatte, was inzwischen zu einer akuten Existenzkrise in der Branche geführt habe sowie zu einem deutlichen Rückgang der Fördermenge und zum Abbau von Arbeitsplätzen. Die Vorschläge aus Niedersachsen für ein geplantes Gesetzespaket des Bundes zur Erdgasförderung – u.a. eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das Verbot von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis – seien zwar in das Regelwerk von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eingeflossen, lägen aber im Bundestag seit über einem Jahr auf Eis, kritisierte Lies. Er habe deshalb Verständnis für die Erdgasindustrie, wenn sie nach fünf Jahren das Moratorium beenden und wieder Förderanträge stellen werde, betonte er. Der SPD-Politiker will in der kommenden Woche im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates noch einmal einen Versuch starten, um bundesweit zumindest die Transparenz im Genehmigungsverfahren zu verbessern. Sollte dies erneut scheitern, „werde ich in Niedersachsen auf dem Erlasswege regeln, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei Frackingvorhaben verpflichtend wird“, kündigte Lies an. Unabhängig davon bleibe es dabei, dass das Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (Schiefergas) verboten sei und dass die Förderung aus konventionellen Lagerstätten nur unter Beachtung strenger Umweltstandards erfolgen könne.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #116.
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