Sebastian Lechner, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, hat einer schnellen Änderung der Landesverfassung zur Veränderung der Schuldenbremse eine Absage erteilt. „Dass wir die Schuldenbremse in der Landesverfassung lockern, sehen wir aktuell nicht. Es liegen noch 2,5 Milliarden Euro in der Haushaltsrücklage des Landes Niedersachsen. Zudem sollten wir erstmal abwarten, wie sich das alles im Konkreten im Bund gestaltet und was das für das Land am Ende bedeuten wird. Danach sprechen wir mal über das unverantwortliche Finanz- und Haushaltsgebaren der Landesregierung und über den strukturellen Reformbedarf. Klar ist: Ohne die CDU ist keine Lockerung der Schuldenbremse möglich.“ Union und SPD hatten verabredet, über eine Grundgesetz-Änderung den Bundesländern eine Neuverschuldungsmöglichkeit in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (jährlich) zu gestatten. Dies wäre für Niedersachsen ein Betrag von 1,5 Milliarden Euro. Bisher ist die Neuverschuldung für das Land untersagt – bis auf wenige Ausnahmen. Das steht so auch in der Landesverfassung, die ebenfalls verändert werden müsste, wenn die auf Bundesebene verabredete Reform auch im Land Niedersachsen angewendet werden soll. Für eine Reform der Landesverfassung reicht das Ja von Rot-Grün jedoch nicht, denn eine Zweidrittelmehrheit im Landtag wäre nötig.