
Der Vizepräsident des niedersächsischen Landesbauernverbands, Jörn Ehlers, spricht sich für eine mehrmonatige Jagdzeit für Wölfe aus. „Wir gehen davon aus, dass mittelfristig das Einrichten einer Jagdzeit von mehreren Monaten im Jahr unumgänglich sein wird. Dafür muss es regionale Abschusspläne geben“, erklärte Ehlers, der auch Sprecher des Bündnisses „Aktives Wolfsmanagement“ ist. Bislang ist eine Jagd auf Wölfe verboten. Zwar wird der Wolf seit 2022 im niedersächsischen Jagdrecht aufgelistet, er ist allerdings europarechtlich ganzjährig geschützt. An diesem Schutzstatus wird derzeit allerdings gerüttelt. Beim Landvolk macht man nun noch einmal Druck: „Nachdem der Schutzstatus in der Berner Konvention bereits abgesenkt worden ist, brauchen wir schnell eine Änderung der FFH-Richtlinie.“ Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den Status des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Dem müssen allerdings zunächst noch das EU-Parlament mit einfacher und der EU-Rat mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Voraussichtlich in seiner Plenarsitzung im Mai, in der kommenden Woche wird sich das EU-Parlament mit dem Kommissionsvorschlag befassen. Ob es zu einer raschen Zustimmung kommt, oder ob die Parlamentarier den Diskussionsgegenstand auf weitere Tierarten erweitern wollen, gilt als unklar.
Das Landvolk fordert nun, das Land Niedersachsen solle sich beim Bund für eine rasche Umsetzung der geänderten EU-Vorgaben einsetzen, und sich zeitgleich auch selbst darauf vorbereiten. Im noch nicht unterzeichneten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs ausdrücklich unterstützt sowie die unverzügliche Umsetzung der geänderten FFH-Richtlinie in nationales Recht angekündigt. Eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes solle für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen sorgen. Zudem soll der Wolf auch auf Bundesebene ins Jagdrecht aufgenommen werden. Der Koalitionsvertrag wurde an diesem Montag von der CDU auf einem „kleinen Parteitag“ gebilligt, die SPD lässt ihre Mitglieder abstimmen. Wer als Minister für die Umsetzung dieser Vereinbarungen zuständig sein wird, ist bislang noch unklar. Das Umweltressort soll aber an die SPD gehen, die auch in der letzten Großen Koalition bereits zuständig gewesen ist.
Im niedersächsischen Umweltministerium sieht man sich derweil bereits jetzt gut auf eine geänderte Rechtslage vorbereitet – gerade, weil der Wolf hier bereits ins Jagdrecht aufgenommen worden ist. Die rot-grüne Landesregierung hatte sich zudem darauf verständigt, ein regional differenziertes Bestandsmanagement einzuführen, sofern die EU dafür grünes Licht gibt. Als weitere entscheidende Weichenstellung auf dem Weg zu einer neuen Wolfspolitik blickt man im Haus von Christian Meyer (Grüne) derzeit gespannt auf die Meldung zu den günstigen Erhaltungszuständen. Alle fünf Jahre müssen die Mitgliedstaaten über die Umsetzung der FFH-Richtlinie berichten, so auch wieder in diesem Sommer. Im niedersächsischen Umweltministerium geht man davon aus, dass in der biogeographischen atlantischen Region, die große Teile Niedersachsens sowie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein umfasst, der günstige Erhaltungszustand gegeben sei, weil dieser bei 44 Rudeln festgelegt worden ist. „In der kontinentalen Region von Südniedersachsen bis Bayern ist hingegen kein günstiger Erhaltungszustand erreicht, da dort die Wolfspopulation zu niedrig ist“, erklärte ein Ministeriumssprecher. Ist der günstige Erhaltungszustand nicht erreicht, ist eine Bestandskontrolle im Sinne eines Abschusses ausgeschlossen. Es gelten lediglich die Ausnahmeregelungen, die bereits jetzt angewendet werden.