
Gabriele Andretta, scheidende Landtagspräsidentin, hat in der „Nordwest-Zeitung“ die Erwartung geäußert, der nächste Landtag könne ein Paritätsgesetz auf den Weg bringen – also eine gesetzliche Vorgabe an die Parteien mit dem Ziel, verstärkt Frauen als Kandidaten aufzustellen. In Brandenburg und Thüringen waren Paritätsgesetze vor den jeweiligen Verfassungsgerichten gescheitert, da sie einen Eingriff in die Hoheit der parteiinternen Bewerberauswahl bedeuten. Andretta äußerte aber die Erwartung, dass andere Modelle mit detaillierteren Begründungen durchaus rechtssicher zu fassen seien. Das betrifft etwa auch Vorschläge, die Parteien für die Wahlkreiskandidaturen zu zwingen, sowohl einen Mann wie auch eine Frau zu nominieren. Die Auswahl wäre dann den Wählern überlassen.