Landtag will Rechte kleiner Fraktionen im Verfassungsschutzausschuss aufwerten
Der Landtagsausschuss für die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes tagt üblicherweise vertraulich, hin und wieder sogar im abhörsicheren Raum im Landtag. Dort wird dann nicht selten im Detail berichtet, wie das Landesamt bei der Observation bestimmter Organisationen, Gruppen oder Personen vorgegangen ist. In der kommenden Woche will der Landtag nun einige Schritte unternehmen, damit die Kontrollarbeit der Opposition in diesem Gremium verbessert wird. Der Ausschuss hat elf Mitglieder – und für FDP, Grüne und AfD als Oppositionsfraktionen ist jeweils nur ein Sitz vorgesehen.
Bislang wird das auch sehr strikt gehandhabt: Falls ein Oppositionsabgeordneter verhindert ist, kann er zwar durch eine bestimmtes, vorher ausdrücklich benanntes Fraktionsmitglied vertreten werden. Die Bedingungen dafür aber sind bisher sehr restriktiv: In der Sitzung darf immer nur ein Abgeordneter anwesend sein, außerdem ist der Informationsaustausch zwischen dem eigentlichen Abgeordneten und seinem Vertreter nicht zulässig – denn es geht ja um hochvertrauliche Informationen, über die mit niemand gesprochen werden darf. Wiederholt haben Politiker von Grünen und FDP beklagt, dass diese Einschränkungen zu weitgehend seien. Falls sich die Unterrichtung zu einem bestimmten Fall über mehrere Sitzungen hinzieht, ein Abgeordneter aber in der zweiten Sitzung verhindert ist und seinen Stellvertreter schicken muss, ist bislang eine geordnete Einweisung und Übermittlung des Sachstands kaum möglich.
Deshalb soll mit der Änderung der Geschäftsordnung jetzt zweierlei erreicht werden: Erstens sollen auch die Stellvertreter in der Sitzung anwesend sein, auch wenn sie kein Frage- und Stimmrecht haben. Zweitens sollen Ausschussmitglied und Stellvertreter sich auch über die Sachverhalte austauschen können, um Informationsdefizite abzubauen. Ursprünglich war dies ein Antrag von Grünen und FDP, SPD und CDU stimmten aber ziemlich bald zu – nun zeichnet sich in der Landtagssitzung ein einstimmiger Beschluss dazu ab.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #087.