27. März 2019 · 
P und P

Landtag beschließt Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

Olaf Lies, für Wohnungsbau zuständiger Umweltminister, sieht beim Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum dringenden Handlungsbedarf. Der Landtag hat am Mittwoch mit der Mehrheit von SPD und CDU ein Gesetz dazu beschlossen. Es gibt Kommunen zum Beispiel die Möglichkeit zu verbieten, dass Wohnungen als Ferienappartement, zum Beispiel über Anbieter wie Airbnb, angeboten werden. Gerade in Ballungsräumen, Hochschulstädten und auf den Inseln gebe es einen besonderen Druck, sagte Lies. Das liege auch daran, dass eine Ferienbeherbergung mehr Rendite bringe als Wohnraum. https://www.facebook.com/RundblickNDS/videos/681668802253588/ FDP und AfD warnten davor, dass mit dem Gesetz die Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung beeinträchtigt würden. „Es wird teilweise massiv in die Rechte eingegriffen, um Versäumnisse im Wohnungsbau auszugleichen. Das halten wir für einen fragwürdigen Weg“, monierte die FDP-Abgeordnete Susanne Schütz.  Sie kritisierte scharf die im Gesetz festgelegten Auskunftspflichten der Telemedienanbieter. Auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags hätte eine solche Auskunftspflicht in Frage gestellt. Die Betretensrechte seien ebenfalls zu großzügig geregelt. „Das Betreten darf nur an Werktagen von 7.30 Uhr bis 19.00 Uhr erfolgen. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird eingeschränkt“, heißt es im Gesetz. Der AfD-Abgeordnete Stefan Wirtz sagte, statt um Zweckentfremdung des Wohnraums begehe die Große Koalition eine Zweckentfremdung der Gesetzgebung.  Durch das Gesetz würden Grundrechte verletzt. Olaf Lies bestätigte, dass es durch das Gesetz Eingriff in Eigentumsrechte geben werde. „Onlineportale müssen aber verpflichtet werden, die Informationen zu melden. Sonst funktioniert es nicht.“
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #059.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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