31. Okt. 2017
Wirtschaft

Landkreistag unzufrieden: Die Regeln für den Breitbandausbau verfehlen ihr Ziel

Parallel zu den ersten Gesprächen über die Bildung einer künftigen Landesregierung verstärkt der Niedersächsische Landkreistag (NLT), oberster Interessenverband der 37 niedersächsischen Kreise, seine Forderung nach grundlegenden Reformen beim Breitbandausbau. Dabei bezieht er sich auf eine gerade fertiggestellten Studie von WIK Consult für den Deutschen Industrie- und Handelskammertag, in der auf gravierende Defizite der gegenwärtigen, aus Sicht des NLT verwirrenden und uneinheitlichen Förderpraxis hingewiesen wird. Beklagt wird beispielsweise ein sogenannter „Überbau“, nämlich parallele Investitionen unterschiedlicher Anbieter in bestimmten Gebieten, die jeweils dann von bestimmten staatlichen Unterstützungsangeboten profitieren. Im Endeffekt wird der Breitbandausbau dort dann doppelt gefördert. In der WIK-Studie heißt es, als Folge dieses „Überbaus“ würden öffentliche Mittel verschwendet. Auf der anderen Seite blieben ländliche, schwer zugängliche Gebiete abgehängt, da kein Anbieter den Reiz verspüre, den Ausbau in diesen Gegenden offensiv anzupacken. Der NLT hatte wiederholt auf einen besonderen Effekt hingewiesen, der auch in der WIK-Studie erwähnt und angeprangert wird: Wenn sich eine Kommune entschließe, den Breitbandausbau auf eigene Faust zu organisieren, da sich vorher dort kein Unternehmen gefunden hat, setze das oft eine eigentümliche Hektik der privaten Anbieter in Gang. Sie würden dann oft gleichzeitig tätig, allerdings nicht flächendeckend, und die vorher geplanten Kalkulationen der Kommunen würden damit über den Haufen geworfen. Verzögerungen seien oft die Folge. In der WIK-Studie wird nun die Möglichkeit erwähnt, in solchen Fällen Sanktionen zu verhängen. Wenn ein Telekommunikationsanbieter entgegen seinen vorher klar bekundeten Absichten die Ausbauten unterlasse oder eilig hinterherschiebe, solle dies den Verlust der staatlichen Förderung nach sich ziehen müssen. Über solche Modelle müsse nachgedacht werden, heißt es. Dagegen sei allerdings einzuwenden, dass der Nachweis von vorsätzlichen falschen Angaben in den Markterkundungsverfahren schwer fallen könnte – denn tatsächlich unterliege der Markt Schwankungen, Unternehmen müssten darauf auch reagieren können. Die Probleme des Netzausbaus in dünnbesiedelten Gegenden hängen auch damit zusammen, dass etwa 80 bis 90 Prozent der Kosten beim Breitbandausbau auf die Tiefbauarbeiten entfallen. Auf ein anderes Problem hatte kürzlich die FDP hingewiesen – die Telekom als Hüterin der „letzten Meile“ von der Schnittstelle zum Hausanschluss beharre noch auf ihren alten Kupferkabelleitungen und versuche, den Kunden die Aufrüstung dieser Verbindung schmackhaft zu machen. Damit sorge sie dafür, dass andere Anbieter mit dem Ziel, auch diese „letzte Meile“ mit hochmoderner Glasfasertechnik auszustatten, abgeschreckt werden. Die FDP hatte daraus gefolgert, dass der Ausbau des Glasfasernetzes vom Wettbewerb der Telekommunikationsfirmen gelöst und in staatliche Hand gelegt werden müsse, damit überall ein gleichmäßig guter Ausbaustandard gewährleistet werden könne. Lesen Sie auch:   Sowohl die WIK-Studie als auch der Landkreistag schlagen einen anderen Weg vor. Sie regen an, für all jene Gebiete, in denen wegen der geringen Einwohnerdichte ein Netzausbau sehr teuer wird und kein privater Anbieter aktiv werden wolle, ein Modell zeitlich beschränkter Lizenzen aufzubauen. Die Kommune hätte die Konzession, alle Firmen könnten sich darum bewerben und der Gewinner habe dann befristet das Wegerecht – und auch die Verpflichtung, den Ausbau in bestimmter Zeit voranzubringen. So könnten Fördermittel auch konzentriert werden, heißt es.    
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #192.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning