Landwirte hatten Ausweisung der "roten Gebiete" kritisiert
Aus der Landwirtschaft hatte es in den vergangenen Monaten immer wieder Kritik an der Ausweisung der roten Gebiete gegeben. Das Landvolk Niedersachsen und auch die FDP-Landtagsfraktion stellten die Wissenschaftlichkeit der Erhebung infrage. Grundlage für die rote Gebietskulisse waren Messungen in den Grundwasserkörpern, die sich allerdings nicht ohne weiteres in jedem Fall einwandfrei auf bestimmte landwirtschaftliche Betriebe übertragen lassen.Lesen Sie auch: „Machbar, aber teuer“: Bauern nehmen die neuen Dünge-Einschränkungen murrend hin Große Koalition will Dünge-Auflagen doch noch lockern
Weiter fordere Niedersachsen, dass Dauergrünland von der Düngeverordnung ausgenommen werden soll. „Dauergrünland darf auf gar keinen Fall mit der pauschalen Reduzierung von 20 Prozent versehen werden“, erklärte Umweltminister Lies. „Die vom Bund angedachte Regelung könnte dazu führen, dass keine neuen Flächen im Bereich Dauergrünland entstehen.“
Niedersachsen will an Nährstoffvergleich festhalten
Die Landesregierung kritisiert laut Pressemitteilung außerdem, dass der Referentenentwurf zukünftig keinen Nährstoffvergleich mehr von den Landwirten verlangt. Diese Regelungslücke solle vermieden werden, heißt es in der Stellungnahme. Es sei notwendig, dass der anfallende Dünger dokumentiert werde.Lesen Sie auch: Bauern-Verbände stellen „rote Gebiete“ in der Düngeverordnung in Frage Agrarministerin Otte-Kinast verteidigt „rote Gebiete“
Als letzten Punkt fordere die Landes- von der Bundesregierung, solche Bewirtschaftungsformen stärker zu berücksichtigen, bei denen bereits besonders auf den Trinkwasserschutz geachtet werde. Landwirte, die sich bereits in Wasserschutzkooperationen engagierten oder ihre Nitrateinträge reduzierten, sollten von der erzwungenen Reduzierung der Düngung um 20 Prozent ausgenommen werden.