Die Landesregierung hat am Dienstag den Weg frei gemacht für eine sehr grundlegende Änderung im Beamtenrecht: Die sieben Polizeipräsidenten sollen – anders als der Landespolizeipräsident – demnächst nur noch als Laufbahnbeamte eingesetzt werden, nicht mehr in der Sonderrolle des „politischen Beamten“. Immer dann, wenn ein Polizeipräsident aus dem Dienst ausscheidet, soll für den Nachfolger das System umgestellt werden.

In ihrem Vorschlag für eine Änderung des Beamtengesetzes, den die Regierung an den Landtag weiterleitet, bleibt sie allerdings auf halbem Wege stehen: Die Reform soll sich lediglich auf Polizeipräsidenten beschränken, obwohl noch eine andere Gruppe mit der gleichen Argumentation ebenfalls betroffen sein könnte – die vier „Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung“. Die Landesregierung jedenfalls plant nicht, auch diese Beamtenstellen in Laufbahnbeamte umzuwandeln. Der Landtag indes hat es in der Hand, den Gesetzentwurf noch abzuändern und auszuweiten.
„Politische Beamte“ werden von der Landesregierung berufen, sie zeichnen sich durch eine enge Bindung an den jeweiligen Minister aus und können jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden. Gerade dieser letzte Punkt hat es in der Vergangenheit gerade für jüngere Beamte unattraktiv gemacht, auf dem Stuhl des politischen Beamten zu wechseln und damit das Risiko einer vorzeitigen Entlassung – ohne Anschlussverwendung – einzugehen.
Laufbahnbeamte können nicht kurzfristig aus politischen Gründen abgelöst werden, allerdings müssen sie bei ihrer Berufung ein Auswahlverfahren nach Leistung, Befähigung und Eignung durchlaufen – und sich mit möglichen Konkurrenten messen. Zwei der sechs Polizeipräsidenten werden demnächst, sobald das Gesetz geändert ist, nach dem neuen Verfahren benannt – in Hannover und Göttingen. Vorläufig mit den Amtsgeschäften beauftragt ist Gwendolin von der Osten in Hannover und Tanja Wulff-Bruhn in Göttingen. Beide haben bisher schon eine hohe Besoldungsgruppe, weshalb sie später im Auswahlverfahren gegenüber möglichen Konkurrenten eine gute Ausgangsbasis haben.

Bisher leiten vier „politische Beamte“ die Ämter für regionale Landesentwicklung – Ulrike Witt in Braunschweig, Frauke Patzke in Hildesheim, Karin Beckmann in Lüneburg und Franz-Josef Sickelmann in Oldenburg. Sickelmann könnte in diesem Jahr aufhören. Sie sind Ansprechpartner für die Kommunen ihrer Region und sollen bei größeren Planungsvorhaben die Verwaltungsleistungen bündeln. Warum diese Funktionen nun eine besondere Nähe zur Landesregierung haben sollen, die sich im Status des politischen Beamten ausdrücken muss, erschließt sich kaum – es sei denn, man begreift sie als Nachfolger der 2004 abgeschafften „Regierungspräsidenten“. Ein solcher Vergleich wird aber auf Nachfrage von der Landesregierung stets nachdrücklich dementiert. Denkbar wäre also, dass auch für diese Landesbeauftragten eine Änderung analog der Polizeipräsidenten eingeführt wird.
Der langjährige hannoversche Polizeipräsident Volker Kluwe, der knapp zehn Jahre im Amt war, ist am Dienstag nach 47 Jahren Polizeidienst in den Ruhestand verabschiedet worden. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte, Kluwe habe „ein Höchstmaß an Umsichtigkeit, Entschlussfreude, Feingefühl und Durchhaltevermögen“ bewiesen. Der Jubilar selbst meinte, im Beruf immer wieder Situationen erlebt zu haben, die neu und ungewohnt waren. Heute sei die Grundstimmung in der Gesellschaft „unruhiger, nervöser und gereizter“ geworden.
Mehrere Redner, unter anderem Oberbürgermeister Belit Onay, Landesbischof Ralf Meister und Landespolizeipräsident Axel Brockmann, erinnerten an schwierige Stunden im Amt – etwa die kurzfristige Absage des Länderspiels Deutschland gegen die Niederlande im November 2015 in Hannover, die inoffiziell mit der Gefahr eines möglichen islamistischen Anschlags begründet worden war. Meister sagte, Kluwe sei ein Mensch, der „mit Überzeugung, Kraft, Liebe und Besonnenheit“ agiere – und damit der Polizei ein sehr freundliches Gesicht gegeben habe.