Daniela Cavallo, VW-Konzernbetriebsratschefin und Betriebsratsvorsitzende im Volkswagen-Werk in Wolfsburg, kann aufatmen: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig aufgehoben, wonach die Betriebsratswahl im VW-Stammwerk in 2022 für unwirksam erklärt wurde.

Daniela Cavallo | Foto: Volkswagen AG

Neun VW-Beschäftigte hatten die Wahl angefochten, weil der Vorrang der Urnen- vor der Briefwahl missachtet worden sei, indem der Wahlvorstand für alle im Homeoffice oder in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer Briefwahl angeordnet habe. Zudem hätten viele Mitarbeiter die Wahlunterlagen zu spät erhalten, Briefwahlrückläufer seien anfällig für Manipulation gewesen und die Wahlwerbung der nicht von der IG Metall aufgestellten Listen sei behindert worden.

Das Urteil des LAG lautet jedoch: „Die zur Anfechtbarkeit führende Verstöße gegen das vorgeschriebene Wahlverfahren lagen nicht vor.“ Den neun Klägern, die für unterlegene Listen bei der Betriebswahl kandidiert hatten, steht nun der Gang zum Bundesarbeitsgericht offen.