Land verändert seine Richtlinie für „Corona-Hilfen“
Die Landesregierung hat die Bedingungen, nach denen die Corona-Soforthilfe an kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler verteilt werden soll, noch einmal verändert. Betroffen sind viele der landesweit 252.000 Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte haben – und der etwa 28.000, die zwischen elf und 49 Mitarbeiter zählen.
Nach den Mitteilungen von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann Ende vergangener Woche sollten die von der Corona-Krise betroffenen Firmen zunächst ausdrücklich ihr „verfügbares liquides Vermögen“ einsetzen, bevor sie staatliche Hilfen bekommen. Dabei war ein Betrag von 1180 pro Person vorgesehen, der nicht angetastet werden dürfe. Die jetzt veränderten Richtlinien, die mit Erlass seit gestern gelten, sehen diese Regel nicht mehr vor. Persönliche oder betriebliche Rücklagen müssen nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Gleichzeitig gelten höhere Fördersätze. Das liegt daran, dass das bisherige Landesprogramm mit dem Programm verknüpft wurde, das auf Bundesebene aufgelegt worden ist. 64.000 Anträge liegen in Niedersachsen bisher vor, sagte Althusmann. 3000 davon mit einem Volumen von 10 Millionen Euro seien schon bewilligt. Bislang standen 100 Millionen für das Landesprogramm bereit, diesen Betrag will Althusmann jetzt zunächst auf 200 Millionen Euro verdoppeln. Das Landesprogramm betrifft die Firmen zwischen elf und 49 Beschäftigten.
Bundesprogramm steht im Fokus
Im Fokus steht vor allem das Bundesprogramm, das auch über das Land abgewickelt wird. Unternehmen, die bis zu fünf Beschäftigte haben, können demnach einen Zuschuss von 9000 Euro erhalten. Solche mit einer Mitarbeiterzahl zwischen sechs und zehn Mitarbeiter haben Anspruch auf 15.000 Euro. Dieses Geld können sie verwenden zur Deckung ihres betrieblichen Defizits, also des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben. Auch an dieser Stelle sah zunächst das Landesprogramm, das Mitte vergangener Woche angelaufen war, geringere Beträge vor – nämlich 3000 Euro für Betriebe bis fünf Mitarbeitern und 5000 Euro für solche bis zehn. All jene Antragsteller, die nach diesem Programm in den letzten Tagen bereits Zusicherungen oder auch schon Geld erhalten hatten, werden nun von der N-Bank angeschrieben und erhalten die Möglichkeit, die höheren Fördersätze des Bundes nutzen zu können. Das bereits überwiesene Geld wird darauf dann aber angerechnet, damit es nicht zu Doppelförderungen kommt.
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Wie Althusmann gestern erklärte, würden für die Nachbesserung nur einige wenige Informationen zur Ertragsvorschau der Firma benötigt. Grundsätzlich gelte jedoch: Jeder Antragsteller müsse förmlich versichern, dass er durch die Corona-Krise große wirtschaftliche Probleme bekommen hat und deshalb seine Mieten oder Pachten für die nächsten drei Monate nicht mehr entrichten könne. Er darf keinen Insolvenzantrag beantragt haben, es darf auch kein solches Verfahren schon eröffnet worden sein. Alle Bundes- und Landeshilfen für Firmen mit bis zu 49 Beschäftigten seien einmalig und für drei Monate gedacht. Wer danach noch Unterstützungsbedarf habe, könne Kredit- und Bürgschaftsprogramme des Landes beantragen.
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Während das Geld für die Förderung von Unternehmen bis zehn Beschäftigten nach der aktuellen Richtlinie aus der Bundeskasse stammt, will das Land die Unterstützung für Firmen zwischen elf und 49 Beschäftigten finanzieren – mit 20.000 Euro (elf bis 30 Mitarbeiter) oder 25.000 Euro (31 bis 49 Beschäftigte). Im bisherigen Entwurf waren 10.000 und 20.000 Euro vorgesehen. Nach Althusmanns Worten stehen ab heute landesweit 500 Mitarbeiter bereit, auch in den Sparkassen und bei der N-Bank, die Anträge bearbeiten und bewilligen.
Finanzminister Reinhold Hilbers sprach von etwa 20 Anträgen von Unternehmen, über diese Hilfen hinaus auch das Landesbürgschaftsprogramm in Anspruch nehmen zu wollen. Das Land will eine Garantie für 90 Prozent der Kreditsumme geben. Hilbers appelliert an die Banken, diese Absicherung als ausreichend anzusehen. Es komme darauf an, möglichst viele Unternehmen so zu sichern, dass sie die Talsohle durchschreiten und später wieder kraftvoll einen Neustart wagen können und wollen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #063.