Land sieht Anlaufstellen für Straffälligenhilfe nicht vor dem Aus
Die Landesregierung geht nicht davon aus, dass einige der 14 Anlaufstellen für Straffälligenhilfe in Niedersachsen aufgrund fehlender Finanzmittel schließen müssen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage von Landtagsabgeordneten der Grünen hervor. Medien hatten zuvor berichtet, dass neben der Anlaufstelle für Braunschweig auch die Standorte Göttingen, Hildesheim und Lüneburg vor dem Aus stünden: Das Land habe seit mehreren Jahren die Zuwendungen nicht erhöht, wodurch höhere Personalkosten nicht mehr abgefangen werden könnten. In den vergangenen Jahren wurden die Anlaufstellen jedes Jahr mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gefördert. „Die Landesregierung beabsichtigt, die zur Förderung der Anlaufstellen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2019 um 200.000 Euro zu erhöhen“, heißt es in der Antwort. Angesichts unterschiedlicher Förderhöhen bei den 14 Beratungsstellen verweist das Justizministerium auch auf eine „Solidarität der Anlaufstellen untereinander“. Deren Vertreter hätten in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass man sich trotz unterschiedlicher Trägerverbände zu gegenseitiger Solidarität verpflichtet fühle.
Die Anlaufstellen betreuen das Projekt Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei verwalten Sie seit dem Jahr 2010 in Absprache mit den Betroffenen das Geld der Verurteilten. Sie ermitteln, welche Ratenhöhe der Verurteilte sich leisten kann und richten ein sogenanntes Verwahrgeldkonto ein. Mit dem Prinzip „Beratung statt Haft“ hat das Land in den vergangen Jahren nicht nur immer mehr Geld eingenommen, sondern auch immer mehr Haftkosten verringert. Im Jahr 2014 zahlten Verurteilte, die als Teil des Projekts statt einer Freiheitsstrafe anzutreten die Geldstrafe entrichteten, insgesamt knapp 417.000 Euro. Im Jahr 2017 waren 548.000 Euro. Zugleich verringerte das Land von Jahr zu Jahr deutlich höhere Summen an Haftkosten. Im Jahr 2014 lag die Summe noch bei 3,6 Millionen, 2017 dann bei 4,8 Millionen Euro.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #143.