Land lehnt Mitfinanzierung des Hilfsfonds für Missbrauchsopfer weiter ab
(rb) Hannover/Berlin. Das Land Niedersachsen wird auch künftig nicht in den Hilfsfonds für die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs in Familien einzahlen, dessen Finanzierung nach Einschätzung des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, drei Jahre nach dem Start gefährdet ist. Die rund 58 Millionen Euro für zusätzliche Therapien und andere Hilfen seien fast aufgebraucht, warnte Rörig jetzt in Berlin. Das Bundesfamilienministerium geht dagegen davon aus, dass die Anträge mit der bestehenden finanziellen Ausstattung „weitgehend“ bewältigt werden können. Nach Rörigs Angaben haben bis April 2016 bereits mehr als 5000 Menschen, die in Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt in ihrer Familie erlitten hatten, Anträge gestellt. Pro Person wird dabei mit bis zu 10 000 Euro kalkuliert. Damit ist der Fonds in der Tat fast leer, zumal sich mit Ausnahme Bayerns und Mecklenburg-Vorpommerns die Bundesländer weigern, einzuzahlen, während der Bund bereits 50 Millionen Euro beigesteuert hat. Ursprünglich sollten nach Bekanntwerden der großen Missbrauchsskandale an kirchlichen und staatlichen Schulen 100 Millionen Euro in diese spezielle Opferhilfe fließen, wie es der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ empfohlen hatte. Das niedersächsische Sozialministerium steht wie 13 andere Bundesländer auf dem Standpunkt, dass die Verantwortung für Opfer, die innerhalb der Familie missbraucht wurden, beim Bund liegt und weist darauf hin, dass die Länder keine finanzielle Beteiligung in diesem Bereich zugesagt hätten. Dagegen werde Niedersachsen seiner Verantwortung für Betroffene von sexuellem Missbrauch in Institutionen des Landes gerecht und sei dem „Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs (EHS)“ beigetreten, wie ein Ministeriumssprecher auf Anfrage mitteilte. Unterdessen hat das Bundesfamilienministerium angekündigt, gemeinsam mit dem Parlament über die weitere Ausstattung des Hilfsfonds nachdenken zu wollen, falls die Summe wider Erwarten nicht ausreichen sollte. Das dürfte dringend notwendig sein, wie der konstant hohe Beratungsbedarf zeigt: Von 2010 bis Mai 2015 haben 56 000 Betroffene das Hilfetelefon des Bundesbeauftragten genutzt. Außerdem sind dort nahezu 6000 Briefe eingegangen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #97.