Stellte am Mittwoch den Bußgeldkatalog vor: Heiger Scholz - Foto: MB.[/caption]
Dem Katalog zufolge sind bis zu 400 Euro für jede beteiligte Person fällig, die sich mit anderen zum Beispiel in einer Sporthalle oder eine Kirche trifft. Händler, die beim Außer-Haus-Verkauf nicht den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kunden einhalten, müssen mit Bußgeldzahlungen von bis zu 3000 Euro rechnen. Bisher waren Verstöße je nach Kommunen unterschiedlich geahndet worden.
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