8. Okt. 2015 · 
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KVN lehnt Bezahlung von Notfallambulanzen an Krankenhäusern ab

(rb) Hannover. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat am Mittwoch die Eckpunkte der Bund-Länder Arbeitsgruppe zum Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes scharf kritisiert. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, klare Richtlinien für die ambulante Behandlung in Krankenhäusern zu schaffen“, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch. Dazu gehöre auch der Mut, es zu unterbinden, dass jeder völlig beliebig jede Einrichtung aufsuchen könne. Es entspreche weder medizinisch dem Sinn von Krankenhausambulanzen noch sei es ökonomisch vertretbar, erste Anlaufstelle für alle Anliegen von Patienten zu sein. Hintergrund ist, dass die KVen künftig Portalpraxen als erste Anlaufstellen in oder an nahezu allen Krankenhäusern einrichten und bezahlen sollen. Ist das nicht möglich, sollen die KVen die Krankenhausambulanzen in den vertragsärztlichen Notfalldienst einbinden. In Niedersachsen gebe es bereits 68 kassenärztliche Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern. Die KVN spreche derzeit mit den Krankenhäusern über Verträge, die die Übernahme des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes durch Krankenhausärzte vorsehen. „Wir bauen Verzahnungsstrukturen auf, die Politik stärkt dagegen einseitig die Krankenhäuser und bürdet uns immer mehr Aufgaben unter der Verpflichtung des Sicherstellungsauftrages auf“, kritisiert Barjenbruch.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #184.
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