3. Nov. 2021 · 
P und P

Kurz erklärt: Wer haftet bei eventuellen Impfschäden?

Oliver Grimm, Sprecher von Sozialministerin Daniela Behrens, hat noch einmal die Frage der Haftung bei eventuellen Impfschäden erläutert: Falls jemand bei einer Corona-Schutzimpfung krank wird, geschädigt wird oder andere schwere Folgen zu tragen hat, besteht ein Entschädigungsanspruch gegen das Land – auch bei Folgeimpfungen. Das gilt für alle Impfstoffe, die zugelassen sind. Wie Grimm hervorhebt, hat das Bundesgesundheitsministerium erklärt, dass diese Ansprüche unabhängig sind von der Frage, ob die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Impfung empfohlen hat oder nicht – und auch unabhängig davon, ob das Land eine Empfehlung zur Impfung gegeben hat oder nicht.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #197.

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