Kultusministerin Julia Hamburg (Grüne) hat die Novelle des Kindergartengesetzes als wichtigen Schritt zur Lösung der aktuellen Probleme bezeichnet. Da vielerorts wegen des Fachkräftemangels Kindertagesstätten ihr Angebot einschränken müssen, sei die Veränderung der Standards die richtige Antwort darauf. Das Gesetz, das SPD und Grüne diese Woche in den Landtag einbringen, soll möglichst zum 1. August 2024 in Kraft treten.

Vorgesehen sind mehrere neue Vorgaben: Bis Ende Juli 2030 sollen anstelle von pädagogischen Fachkräften (Erziehern) in Kindergärten und Horten auch pädagogische Assistenzkräfte eingesetzt werden können. Diese sollen eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren mitbringen – und eine spezifische Weiterbildung (von etwa einem Jahr, vielleicht länger) absolvieren. Schon mit Beginn der Weiterbildung sollen sie tätig werden können und auch das Recht erhalten, Gruppen zu leiten. In Randzeiten, also morgens und nachmittags, sollen bis Ende Juli 2026 zwei Assistenzkräfte anstelle pädagogischer Fachkräfte eingesetzt werden können.
Eine neue Regel gibt es für die ganz frühen und ganz späten Zeiten in der Kindertagesstätte: Für Kindergartengruppen, in denen die Kinder älter als drei sind, soll es künftig schon ausreichend sein, wenn eine Assistenzkraft und eine „sonstige geeignete Person“ für die Betreuung in diesen Zeiten eingesetzt werden. Diese „sonstige geeignete Person“ muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und soll sich in der Kinderbetreuung gut auskennen, weitere Anforderungen wird es vermutlich aber nicht geben.
Allerdings wird diesen Personen geraten, eine Ausbildung zur Tagesmutter zu absolvieren. Künftig soll es zudem erlaubt sein, Vertretungskräfte an fünf Tagen im Monat einzusetzen – bisher waren es drei Tage. Dafür sind dann auch „sonstige geeignete Personen“ einsetzbar. Diese Veränderung soll bewirken, dass Kindergärten dafür eine gesonderte Person einstellen können. Generell ist geplant, dass sämtliches zusätzliches Personal, das nach den geplanten neuen Vorschriften in Kindergärten tätig werden kann, von den Kindergartenträgern beim Land abgerechnet werden kann. Bisher war das nur erlaubt bei anerkannten Fachkräften.
Auch bei den Kinderkrippen für die Kleinsten ist eine Änderung vorgesehen: Bis Ende Juli 2026 soll es erlaubt sein, von der eigentlichen gesetzlichen Verpflichtung zur Einstellung einer dritten Kraft abzusehen – sofern es keine Fachkräfte gibt. Die Ausnahmeregel, wonach statt 25 auch 26 Kinder je Kindergartengruppe betreut werden dürften, läuft vermutlich aus. Kultusministerin Hamburg, die SPD-Sprecherin für frühkindliche Bildung, Corinna Lange, und der Grünen-Kultuspolitiker Pascal Mennen lobten die Vereinbarung als „Beitrag zu einer verlässlichen Betreuung“.
Oppositionsführer Sebastian Lechner (CDU) lobte die Schritte, hält sie aber für nicht ausreichend. Eine duale Erzieher-Ausbildung, die von Anfang an mit dem praktischen Einsatz in den Kindergärten verknüpft ist, solle endlich einführt werden. „Das ist im Konzept der Ministerin nicht vorgesehen. Stattdessen gibt es einen Teilzeit-Ausbildung für Quereinsteiger, die vermutlich nicht angenommen wird“, sagte Lechner.
Durchsetzbar wäre ein solcher Weg trotz der bestehenden Ausbildungsvorgaben, meint Lechner, indem man die Praxis-Anteile verringere oder neu zuordne. Kritik am rot-grünen Entwurf für ein Kindergartengesetz kommt auch von den Kommunalverbänden. Sie erklärten, die vorgeschlagenen Änderungen seien teilweise sehr kompliziert und gäben den Kindergärten nicht genug Freiheit. Skeptisch wird außerdem die geplante Weiterbildungspflicht für Assistenzkräfte. Diese sei in vielen Kommunen gar nicht umsetzbar.