4. Dez. 2016 · Finanzen

Kritik an den letzten Korrekturen zum neuen Landeshaushalt

Nach den Korrekturen kommt jetzt die Kritik: Nachdem die rot-grünen Regierungsfraktionen den Entwurf zum Landeshaushalt noch nachgebessert hatten, wird nun Unmut laut. Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Hubertus Meyer, hadert mit dem Vorhaben, die 60 Millionen Euro an Bundeszuschüssen für die Sprachförderung überwiegend für neue Stellen in den Kindergärten auszugeben. „Das ist ein verdeckter Einstieg in den Plan, die dritte Kraft in den Kindergartengruppen zu schaffen. Da dies ohne eine dauerhafte finanzielle Absicherung geschieht, stößt das auf unsere Ablehnung.“ Laut Meyer hilft auch die versprochene „Verstetigung“ dieser Mittel vom Jahr 2019 an – wenn die Bundeszuschüsse abgelaufen sind – nicht weiter: „Damit wäre dann allenfalls ein kleiner Teil gedeckt, ein reeller Plan für die dritte Betreuungskraft in den Kindergärten wäre aber nur mit einem 300-Millionen-Programm zu schaffen – und über eine entsprechende Änderung des Kindergartengesetzes.“ Das Fehlen eines konsequenten Weges rügen die kommunalen Spitzenverbände, auf der anderen Seite loben sie aber, dass Rot-Grün die meisten Bundes-Förderprogramme an die Kommunen weiterleiten wolle. Zu den Änderungen, die die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen noch kurzfristig beschlossen hatten, gehört noch eine Höherstufung: Der Präsident der Klosterkammer Hannover, Hans-Christian Biallas, soll künftig nach B 5 besoldet werden (Grundgehalt 8045 Euro), bisher hatte er B 4 (7565 Euro), Kammerdirektor Andreas Hesse soll auf B 2 (6749 Euro) angehoben werden. Das Land bekommt das Geld später von der Klosterkammer erstattet. Auch der Direktor der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Tobias Henkel, soll künftig B 2 erhalten. Die Stiftung erstattet dem Land 80 Prozent der Personalkosten, die Höherbesoldung bedeutet Mehrausgaben von 6000 Euro jährlich. Veränderungen gibt es auch für rund 44 Lehrkräfte an den Standorten der Feuerwehrakademie in Celle und im Kreis Ammerland: Sie sollen künftig nicht erst zwischen 65 und 67 Jahren in Pension gehen können, wie alle Landesbeamten, sondern schon nach Vollendung des 62. Lebensjahres – also fast so früh wie die Beschäftigten der Berufsfeuerwehr, die schon mit 60 gehen können. Damit, heißt es, soll der in jüngster Zeit zu beobachtende Trend gestoppt werden, dass Feuerwehr-Ausbilder zur Berufsfeuerwehr wechseln – weil sie dort früher in Pension gehen dürfen. Noch ein weiteres Thema rührt die Finanzpolitiker eine Woche vor der parlamentarischen Schlussberatung zum Haushalt 2017/2018 auf: Das Wissenschaftsministerium geht inzwischen davon aus, dass das neue Zentralgebäude der Leuphana-Universität in Lüneburg zwischen 101 und 103 Millionen Euro kosten wird – im Sommer lag die Schätzung, die ursprünglich bei 57,7 Millionen Euro taxierte, noch bei 87,2 Millionen Euro. Der Landesanteil, anfangs 21 Millionen Euro, erhöht sich inzwischen auf 35,9 Millionen Euro. Es kommen noch Risiken hinzu, im schlechtesten Fall, wenn die Uni Räume nicht wie geplant vermieten und Vorsteuerabzüge nicht geltend machen kann, entsteht eine Lücke von 19,4 Millionen Euro. Der CDU-Hochschulpolitiker Jörg Hillmer sagt: „Wichtig ist, dass Forschung und Lehre nicht unter der Kostensteigerung leiden.“ Sein Kollege, der Finanzpolitiker Reinhold Hilbers, ergänzt: „Wir wollen, dass der Bau rasch fertig wird – sonst drohen die EU-Mittel zu verfallen.“
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #221.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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