
FDP fordert qualifizierte Leichenschau
Die Ärztekammer Niedersachsen hat die Landesregierung derweil dazu aufgefordert, die geplante Änderung der Gebührenordnung im Bundesrat zu unterstützen. Ziel sei, dass die ärztliche Leichenschau „endlich angemessen vergütet wird“, hieß es seitens der Kammer. Der Sozialausschuss des Landtags habe bereits 2006 in einem schriftlichen Bericht zu einem Gesetzentwurf festgestellt, dass die vergüteten Beiträge für die Durchführung einer Leichenschau nach der Gebührenordnung für Ärzte „recht gering“ seien, sagte Ärztekammer-Präsidentin Martina Wenker. „Die Gebühren sind mehr als ein Jahrzehnt später aber immer noch nicht angehoben worden. Dabei wird das Ungleichgewicht noch dadurch vergrößert, dass die Novelle des niedersächsischen Bestattungsgesetzes im vorigen Juni die Anforderungen an eine ärztliche Leichenschau und den mit ihr verbundenen Aufwand noch einmal geschärft hat.“ In einer Resolution forderte die Kammerversammlung, dass „die Landesregierung den Anstoß für eine Gebührenanpassung auf eine angemessene Höhe gibt“.Die Zweituntersuchung im Krematorium ist völlig unsinnig, weil man längere Zeit nach dem Eintreten des Todes kaum noch Einzelheiten zur Todesursache feststellen kann.
Auch der Landtag wird sich im Mai auf Antrag der FDP-Fraktion voraussichtlich mit dem Thema Leichenschau befassen. Dem FDP-Abgeordneten Marco Genthe geht es dabei allerdings weniger um die Vergütung der Ärzte als vielmehr um die Qualität. Bisher gibt es in Niedersachsen nach dem Tod eines Menschen eine Leichenschau, die häufig von einem Arzt durchgeführt wird, der damit wenig Routine hat. Eine zweite Leichenschau ist nur vorgesehen, wenn der Leichnam verbrannt werden soll. „Die Zweituntersuchung im Krematorium ist allerdings völlig unsinnig, weil man längere Zeit nach dem Eintreten des Todes kaum noch Einzelheiten zur Todesursache feststellen kann“, sagt Genthe im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.
Der FDP-Politiker fordert die Einführung einer qualifizierten Leichenschau. Zum einen müssten Todesfeststellung und Leichenschau durch ein Vier-Augen-Prinzip voneinander getrennt werden. Zum anderen brauche es spezielle Experten, die den Leichnam spätestens 24 Stunden nach Todeseintritt begutachten. Nur innerhalb dieses Zeitraums sei eine Zweituntersuchung sinnvoll. Genthe plädiert für einen „Leichenschaudienst“ mit speziell geschulten Ärzten, wie es ihn in einem Pilotprojekt im Delmenhorster Stadtkrankenhaus bereits gibt.