5. Sept. 2022
Finanzen

Kommunen streiten: Sollen sich Städte in diesen Zeiten stärker verschulden dürfen?

Foto: Eranicle

Kurz vor der Landtagswahl belastet ein Streit zwischen den Kommunalverbänden die Landespolitik. Soll der Landtag in seiner letzten Sitzung am 21. September noch eine aus der Corona-Zeit stammende Ausnahmeregel verlängern, die eine leichtere Verschuldung der Kommunen erlaubt? Dafür hat sich nicht nur das Präsidium des Niedersächsischen Städtetages (NST) ausgesprochen, sondern auch die Landesregierung in ihrer jüngsten Sitzung am 30. August. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde eilig entwickelt, vom Kabinett abgesegnet und ist inzwischen schon an den Landtag weitergereicht. Dort hat der Innenausschuss bereits einmal darüber beraten. Das Problem ist nur, dass der zweite große Kommunalverband, der Niedersächsische Landkreistag (NLT), mit dem Vorschlag des NST und dem eiligen Vorgehen der Landesregierung überhaupt nicht einverstanden ist. „Der NLT sieht diesen Vorstoß kritisch, weil das Land damit das Problem der finanziellen Folgen für die Kommunen politisch ,löst‘, tatsächlich allerdings nur eine relativ ungebremste Verschuldung stattfindet“, schreibt der NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Hubert Meyer in einem Rundschreiben an die Mitglieder seines Verbandes.

"Niedersachsen hat unter allen Bundesländern den niedrigsten Pro-Kopf-Betrag für den kommunalen Finanzausgleich."

In der Sache geht es um die Änderung von Paragraph 182 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. In dieser Vorschrift sind „haushaltswirtschaftliche Erleichterungen“ verankert, die in der Corona-Zeit festgelegt worden waren. Diese sollen nun, wie es der NST vorschlug und die Landesregierung daraufhin beschlossen hat, bis zum 30. Juni 2024 verlängert werden. In der Praxis bedeutet dies dann, dass Fehlbeträge der Kommunen nicht wie üblich binnen zwei Jahren ausgeglichen werden müssen – also über Einsparungen oder Mehreinnahmen finanziert werden. Als Zeitraum für die Begleichung dieser Fehlbeträge soll vielmehr ein Zeitraum von bis zu 30 Jahren gelten. Damit soll es den Kommunen möglich werden, für die Finanzierung von Ausgaben Kredite mit längeren Laufzeiten aufzunehmen. Nach den Worten von NLT-Hauptgeschäftsführer Meyer steht das Land finanziell derzeit relativ gut da, deshalb solle es nicht den Kommunen neue Verschuldungsspielräume eröffnen, sondern vielmehr die Kürzungen der Landeszuweisungen an die Kommunen (142 Millionen Euro in diesem Jahr) rückgängig machen. Unterstützung erfährt der NLT vom dritten Kommunalverband, dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB). Dessen Präsident Marco Trips sagt dem Politikjournal Rundblick: „Wir sehen das ähnlich skeptisch wie der Landkreistag. Umbuchungen im Haushalt bringen wenig – das Land muss die Kommunen finanziell besser ausstatten. Niedersachsen hat unter allen Bundesländern den niedrigsten Pro-Kopf-Betrag für den kommunalen Finanzausgleich bundesweit.“

Unterdessen erklärt NST-Hauptgeschäftsführer Jan Arning, dass die finanziellen Belastungen in der Ukraine-Krise viel zu gewaltig für einen Verzicht auf weitere Verschuldung seien. „Wenn wir nur an die Krankenhäuser und die Stadtwerke denken, kommen da riesige Lasten auf uns zu. Im neuen Entlastungspaket der Bundesregierung ist indes von den Stadtwerken gar keine Rede. Wir erleben eben nicht, dass Bund und Land uns bei unseren Problemen mit Zuschüssen helfen.“ Die Ausweitung der Corona-Vorschrift bis 2024 biete Gewähr, dass die Städte in der Notsituation die notwendigen Schritte gehen können. Laut Arning ist die Alternative eine Haushaltsbewirtschaftung: Wenn Städte sich überschulden müssten, schreite die Kommunalaufsicht ein und verhänge Auflagen – etwa in Richtung einer Anhebung der Grundsteuer oder einer Anhebung der Gebühren für öffentliche Einrichtungen. „Dann würden die Kommunen am Gängelband der Aufsicht hängen.“

Werden die Kommunen ausreichend angehört?

Die spannende Frage ist nun, ob die Koalition aus SPD und CDU die eilig vom Kabinett beratene und beschlossene Änderung der Kommunalverfassung in der Landtagssitzung in zwei Wochen durchpaukt – oder wegen des neu aufgeflammten Streits unter den Kommunalverbänden darauf verzichtet. Meyer schreibt, der NLT solle bis heute Stellung nehmen – in einer Frist von wenigen Tagen. „Wir können nicht absehen, ob es zur Rechtsänderung kommt“, fügt er hinzu. Aus dem Städtetag heißt es indes, das Reformvorhaben befinde sich ja schon im Landtag, und die übliche Vorgabe für die Anhörungsfrist der Kommunen (nämlich sechs Wochen) beziehe sich ja nur auf Pläne, die noch in der Regierung beraten werden und noch nicht ans Parlament übermittelt wurden. Allerdings: Der NLT fühlte sich ja schon im Vorfeld übergangen. Wie es heißt, will der Landkreistag darauf hinweisen, dass er zu dem Gesetzesvorhaben seine Mitglieder vorab nicht hatte fragen können.

Dieser Artikel erschien am 6.9.2022 in Ausgabe #154.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum