Mit dem neuen Klima-Gesetz, das die Fraktionen von SPD und Grünen jetzt vorgelegt haben, sind die Kommunalverbände in vielen Punkten nicht einverstanden. Am Montag äußerten sie sich, neben anderen Interessensverbänden, in einer Anhörung vor dem Umweltausschuss des Landtags. Der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips, hält den Zeitpunkt der Gesetzesinitiative für „nicht sinnvoll“. Gegenwärtig werde gerade auf Bundesebene an einer Reform der Rechtsvorschriften gearbeitet, dies solle man besser erst abwarten. Zu beachten sei auch, dass die Umsetzung von mehr Klimaschutz „einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordern“ werde – das betreffe vor allem auch die Kommunen, die viele dieser notwendigen Schritte dann umsetzen müssten.

Ein anderer Punkt ist die Vorgabe, 0,47 Prozent der Landesflächen für Photovoltaik-Anlagen zu reservieren, sogenannte PV-Anlagen. Hier betont Trips, dass er sich im Gesetz eine klarere Unterscheidung von bebauten und unbebauten Flächen wünscht. Es müsse in jedem Fall Vorrang genießen, schon bebaute, also versiegelte Areale für die PV-Nutzung auszuwählen. Diese müssten gegenüber Agrarflächen, die mit Agri-PV-Anlagen überbaut werden, begünstigt werden. Trips sagt, er stelle sich etwa PV-Anlagen auf Parkplätzen vor Discountern vor. „Es wäre ja denkbar, solche Schritte mit Förderprogrammen zu unterstützen.“
Im Umweltausschuss gab es dazu einige kritische Nachfragen. Thordies Hanisch (SPD) und Britta Kellermann (Grüne) gaben zu bedenken, dass die PV-Ausbauziele kaum zu erreichen sein werden, wenn man auf den Bau von Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen verzichte. Außerdem müsse man mit der Gefahr eines Ungleichgewichts der Verteilung rechnen, wenn nur auf schlechten Böden (etwa nördlich des Mittellandkanals) solche PV-Anlagen gebaut werden, nicht aber in Gegenden mit besseren Böden.
Die Vertreter der Kommunalverbände meinten hierzu, sie wünschten sich im Gesetz noch eine eindeutigere Beschreibung der landwirtschaftlichen Gebiete, die für Solaranlagen in Betracht kommen sollen. Mit Skepsis begleitet Trips als Sprecher der Kommunen den Plan, zusätzlich noch einen „Klimarat“ ins Leben zu rufen – eine Institution, die von unabhängiger Warte aus die Klimapolitik des Landes begleitet. „Wir halten das eigentlich nicht für erforderlich, zumal es mehr Bürokratie bedeuten kann. Aber wenn es diesen Rat schon geben soll, dann fragen wir uns, warum wir als Kommunen nicht darin vertreten sein sollen.“
Kritik an Windenergie-Zielsetzung: Im Gesetzentwurf von SPD und Grünen wird verlangt, dass schon im Jahr 2026 ein Areal von 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergie-Vorranggebiet planerisch ausgewiesen sein muss. Wie der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Prof. Hubert Meyer, hervorhob, ist dieses Ziel aus Sicht der Kommunalverbände „unrealistisch“. Viel sinnvoller sei es, so erklärte Meyer, sich auf das im Bundesgesetz festgelegte Datum 2032 zu beziehen – also sechs Jahre später. Ein anderes bundesgesetzliches Zieldatum als Zwischenziel sei im Übrigen das Jahr 2027. Laut Meyer sind im Bundesgesetz Sanktionen für den Fall vorgesehen, dass die nötigen Regionalen Raumordnungspläne bis dahin nicht fertig sind. Die Sanktion sehe so aus, dass in einem solchen Fall ein neu beantragtes Windrad an jeder Stelle, auch außerhalb von Vorranggebieten, errichtet werden kann. Wenn Rot-Grün nun 2026 festlegen wolle, um politisch mehr Druck für Fortschritte zu erreichen, dann sei das aus seiner Sicht der falsche Ansatz. „Sollte das Ziel 2026 von einigen Kommunen nicht erreicht werden und es gibt dann im Landesgesetz keine Rechtsfolgen, weil das Bundesgesetz greift, dann wird das Landesgesetz nicht mehr ernst genommen – und das halten wir für schädlich.“