5. Okt. 2023
Kommunales

Kommunen fordern: Ukrainer sollen bei uns kein Bürgergeld mehr erhalten

Die Präsidenten der drei Kommunalverbände haben nach einer gemeinsamen Präsidiumssitzung eine besorgniserregende Einschätzung abgegeben: „Wir nehmen eine Veränderung wahr: Die Bereitschaft, noch einmal 35.000 Flüchtlinge im kommenden Jahr aufzunehmen, ist in Niedersachsen nicht mehr spürbar“, sagte Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB).

Präsidenten der Kommunalverbände | Foto: Wallbaum

„Es ist schlimm, dass wir es nicht schaffen, die Zugewanderten schnell in Arbeit zu bringen – sondern beispielsweise erst den Besuch eines Deutschkurses voraussetzen“, sagt Frank Klingebiel, Präsident des Niedersächsischen Städtetages (NST). Er fügt hinzu: „Die Leistungen für Ukrainer führen zu einer Ungleichbehandlung. Das war zunächst gut gemeint, führt jetzt aber in die falsche Richtung.“ Die Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, also dem Bürgergeld vergleichbar. Das sind dann in Einzelfällen Summen, die über dem Einkommen von Geringverdienern liegen – und die keinen Anreiz zur Arbeitsaufnahme bieten. Hinzu kommen Hinweise, dass viele der nach dem Krieg zu uns gekommene Ukrainer bisher noch keine berufliche Tätigkeit ausüben. Auch die Integration der in der Flüchtlingswelle 2015 nach Deutschland gekommenen Menschen läuft schleppender als in anderen Ländern. Nach Schätzungen hat nur rund die Hälfte schon einen Arbeitsplatz gefunden. Auch bei gut ausgebildeten Müttern aus der Ukraine ist die Eingliederung in den Beruf schwierig, da die dafür notwendigen Kindergartenplätze fehlen.

Der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) und neue Sprecher der Kommunalverbände, Frieslands Landrat Sven Ambrosy, sagt: „Mittlerweile ist es eine einstimmige Position im Deutschen Landkreistag, dass SGB-II-Leistungen nicht mehr an die zu uns kommenden Ukrainer gezahlt werden sollten.“ Trips vom NSGB sieht „die Gefahr einer Spaltung der Gesellschaft“. Ambrosy ergänzt, wichtig seien „die Schließung der Balkan-Route und der Ost-Route“, denn viele Menschen würden über die Türkei einreisen, das System der Grenzkontrollen müsse effektiver werden. Vom Gipfel der Ministerpräsidenten mit dem Kanzler Anfang November erwarte er „mindestens 1,5 Milliarden bis 2 Milliarden Euro“ vom Bund für die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge an die Kommunen – besser noch wäre aber eine auskömmliche Flüchtlingspauschale, wie sie nach 2015 eingeführt worden war. Diese gilt für die Betreuung der Ukrainer derzeit nicht.

Die Kommunen haben noch weitere Forderungen erhoben:

Krankenhäuser am Limit: Nachdrücklich haben die Kommunalvertreter gegenüber Staatskanzleichef Jörg Mielke verlangt, Niedersachsen solle im Bund Druck entfalten für ein „Vorschaltgesetz“, das existenzgefährdete Krankenhäuser vorläufig mit einem Rettungsschirm schützt.

Mehr Ärzte ausbilden: Der Bund solle die Kassenärztlichen Vereinigungen in die Pflicht nehmen, die medizinische Versorgung sicherzustellen. Auch mehr Medizin-Studienplätze müsse es geben. Die Finanzierung der Verstärkung der Gesundheitsämter durch Bundesmittel sei nur bis Ende 2026 gesichert, das reiche nicht aus.

Keine dritte Kraft in Kindergärten: Das Land müsse die Personalkosten in Kindergärten stärker mitfinanzieren. Die gesetzliche vorgegebene „dritte Kraft“ sei nicht finanzierbar und müsse als Vorgabe wegfallen. Statt einer vierjährigen Ausbildung ohne Vergütung müsse die Ausbildung für Erzieher auf drei Jahre verringert werden – und es müsse eine Vergütung geben.

Erneuerbare Energien besser steuern: Der Windkraft-Ausbau in Landschaftsschutzgebieten soll aus Sicht der Kommunen überarbeitet werden. Auch die Regeln zur Aufrüstung der Windräder (Repowering) sollten angepasst werden. Die Teil-Privilegierung von Solaranlagen an Autobahnen oder Schienenwegen, die der Bund eingeführt hat, wird von den Kommunen kritisch gesehen – denn sie verlieren dann die Möglichkeit des planerischen Eingriffs in diesen Bereichen.

Digitalisierung: Das Land will zwar die Betriebskosten für Online-Verwaltungsdienste der Kommunen übernehmen – 2023 und 2024. Das reiche aber nicht aus, denn die Nachnutzung der Systeme sei nicht sichergestellt.

Dieser Artikel erschien am 6.10.2023 in Ausgabe #172.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum