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Sehr lange wurde über die Details dieser Reform diskutiert, und die Große Koalition votierte jetzt geschlossen dafür – gerade noch rechtzeitig, damit das Gesetz gleich nach der Sommerpause am 1. August in Kraft treten kann. Allerdings gibt es noch einige Schönheitsfehler. So ist die Vereinbarung mit den drei Kommunalverbänden, die Ende Mai geschlossen wurde, immer noch nicht von den Beteiligten unterschrieben. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass das Land zugesagte Bundesmittel an die Kommunen übertragen will – etwa 61 Millionen Euro für „Qualitätsverbesserungen“. Die Kommunen würden das Geld gern nutzen für Bauvorhaben, die schon kurzfristig umgesetzt werden können. Dazu aber müsste das Kultusministerium in einen „vorzeitigen Maßnahmebeginn“ einwilligen, aber das ist nicht so rasch möglich, da es um Bundesgeld geht. Zwar sind die Gründe für die fehlenden Unterschriften unter dem Pakt nicht dramatisch, aber eben auch nicht nur formeller Natur.