Beamtenbund fordert spürbare Anhebung der Anwärterbezüge
Denn der Teufel steckt im Detail. Zunächst erfüllt das Gesetz eine EU-Vorgabe. Beförderungen sind nun nicht mehr nach Altersstufen möglich (denn das wäre laut EU-Urteilsspruch von 2014 eine Form von Altersdiskriminierung), sondern nach „Erfahrungsstufen“. Das kommt zwar auf das gleiche hinaus, doch der Beamtenbund sieht trotzdem Probleme. In einigen Bereichen, etwa bei der Stufe A 13, sind die ersten Erfahrungsstufen gestrichen worden – damit Berufsanfänger etwas mehr Geld erhalten als bisher. Das ist sinnvoll, da das Land künftig umso stärker um gute Leute mit der Privatwirtschaft konkurriert, beispielsweise um Juristen, die im Schnitt nach der Ausbildung älter sind etwa Anwärter für den Justizvollzugsdienst. Doch aus Sicht des NBB-Vorsitzenden Schäfer ist das allenfalls ein guter erster Schritt, mehr nicht: „Wir brauchen auch in anderen Bereichen bessere Anfangsbedingungen für junge Beamte. Bleibt es bei den bisherigen Plänen, so ist das ein schlechtes Startsignal für den Wettbewerb um gute Kräfte.“ Der NBB fordert auch eine spürbare Anhebung der Anwärterbezüge und wenigstens den Beginn einer Rückkehr zum Weihnachtsgeld für Beamte. Ein „Sozialausgleich“ sei ebenfalls nötig, damit untere Besoldungsgruppen bei ihren Zahlungen für die private Krankenversicherung entlastet werden. Außerdem fügt der Beamtenbund noch eine generelle Kritik an: Nach bisherigen Plänen sollen die Beamtenbezüge in Niedersachsen angehoben werden – zum 1. Juni 2017 um zwei Prozent, zum 1. Juni 2018 um 2,5 Prozent. „Das ist sehr mager, wenn man bedenkt, dass die Wirtschaftsprognosen ein viel stärkeres Wachstum vorhersagen“, erklärt dazu der NBB-Vorsitzende. Lesen Sie auch:- Rot-Grün will Bonus für verheiratete Beamte kippen
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