Inlandstourismus: Keine Quarantäne, aber Beherbergungsverbot
Oliver Grimm, Sprecher im Sozialministerium, hat beteuert, dass es keine Quarantäne-Bestimmungen für Reiserückkehrer aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten geben soll. Ein Beherbergungsverbot für Personen aus Risikogebieten soll allerdings bereits ab Sonnabend mit Beginn der Herbstferien in Niedersachsen gelten. Die Details dieser Bestimmung seien zurzeit jedoch noch nicht ausformuliert.
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Für internationale Reisende gilt derweil weiterhin, dass unmittelbar nach der Rückkehr aus einer als Risikogebiet eingestuften Region eine 14-tägige Quarantäne einzulegen ist. Diese kann jedoch aufgehoben werden, sofern keine Symptome aufgetreten sind und ein negativer Corona-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine neue Muster-Quarantäneverordnung, auf die man sich auf Bundesebene verständigt hat, würde zwei Änderungen an dieser Regelung mit sich bringen: So ist vorgesehen, die Quarantäne insgesamt auf zehn Tage zu verkürzen. Ein negativer Corona-Test kann dann aber die Quarantäne frühstens nach fünf Tagen aufheben. Noch ist diese Regelung aber nicht in Kraft getreten.
Für bestimmte Fälle gelten darüber hinaus schon mit der ab heute gültigen Corona-Verordnung Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht – etwa für „Personen, die unaufschiebbar beruflich bedingt täglich, für einen Tag oder für wenige Tage nach Niedersachsen einreisen oder aus Niedersachsen ausreisen“, sowie für „Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder sich für weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet“ aufgehalten haben – damit wird der kleine Grenzverkehr etwa mit den Niederlanden geregelt.