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Für internationale Reisende gilt derweil weiterhin, dass unmittelbar nach der Rückkehr aus einer als Risikogebiet eingestuften Region eine 14-tägige Quarantäne einzulegen ist. Diese kann jedoch aufgehoben werden, sofern keine Symptome aufgetreten sind und ein negativer Corona-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine neue Muster-Quarantäneverordnung, auf die man sich auf Bundesebene verständigt hat, würde zwei Änderungen an dieser Regelung mit sich bringen: So ist vorgesehen, die Quarantäne insgesamt auf zehn Tage zu verkürzen. Ein negativer Corona-Test kann dann aber die Quarantäne frühstens nach fünf Tagen aufheben. Noch ist diese Regelung aber nicht in Kraft getreten.
