27. Jan. 2024 · 
Wirtschaft

Gemeinsame Initiative fordert: Niedersachsen soll seine Grunderwerbsteuer absenken

In Zeiten wie diesen mit einer erlahmenden Bautätigkeit müsse man jede Chance nutzen, die Baulust zu steigern. Das meinen der Verband der Wohnungswirtschaft (VDW), der Bund der Steuerzahler (BdSt) Niedersachsen-Bremen und der Verband Wohneigentum Niedersachsen (VWN). In einer gemeinsamen Initiative fordern sie die rot-grüne Landesregierung auf, einen mehr als nur symbolischen Schritt zu unternehmen: Die Grunderwerbsteuer, die nach derzeitiger niedersächsischen Gesetzeslage auf 5 Prozent des Kaufpreises festgelegt ist, solle wieder auf das Niveau von vor 2010 zurückgefahren werden – nämlich auf 3,5 Prozent.

Stellen die Initiative zur Absenkung der Grunderwerbsteuer vor (von links): Jan Vermöhlen (Bund der Steuerzahler), Susanne Schmitt (Verband der Wohnungswirtschaft), LPK-Vorsitzende Martina Thorausch und Tibor Herczeg (Verband Wohneigentum). | Foto: LPK

Außerdem solle es im Bundesrecht eine Öffnungsklausel geben, die es den Ländern erlaubt, von den Vorgaben abzuweichen und Ausnahmen zuzulassen, beispielsweise für bauwillige Familien mit mehreren Kindern. Wie VDW-Verbandsdirektorin Susanne Schmitt erläutert, erwarte man diesbezüglich von der rot-grünen Landesregierung eine Bundesratsinitiative.

Der BdSt-Finanzexperte Jan Vermöhlen erläuterte, wie sich die Belastung der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen entwickelt hatte. Bis 2010 galt der Satz von 3,5 Prozent des Kaufpreises, dann erhöhte die damalige schwarz-gelbe Regierungsmehrheit ab 2011 den Satz auf 4,5 Prozent. Drei Jahre später, 2014, wurde der Satz unter einer rot-grünen Regierung auf 5,0 Prozent erhöht – und so ist es bisher auch geblieben. Als reine Landessteuer kommen die Erträge dem Land zugute. Die Einnahmen waren tatsächlich beträchtlich. 2010 habe Niedersachsen über diese Steuer 398 Millionen Euro eingenommen, zwölf Jahre später und mit dem erhöhten Satz seien es dann 1,4 Milliarden Euro gewesen, also das Dreieinhalbfache dieser Zahl.

Wenn eine Familie 2010 ein Haus für 300.000 Euro erworben habe, musste sie damals 10.500 Euro Grunderwerbsteuer zahlen. Heute, 2022, habe das gleiche Gebäude vermutlich einen Wert von 625.000 Euro – und die Grunderwerbsteuer liege dann bei 31.275 Euro, sei also dreimal so hoch wie 2010. Sollte nun die Landesregierung den Steuersatz wieder auf 3,5 Prozent senken, so rechnet Vermöhlen vor, dass dies zunächst Einnahmeverluste im Haushalt von rund 400 Millionen Euro bedeuten könne. Allerdings sei der Effekt sinkender Steuersätze nicht berücksichtigt, der darin bestehe, dass wegen einer Verminderung der Steuerlast ein Anreiz zu Kaufverträgen entstehe. Unterm Strich könne so mit verstärkter Kauftätigkeit sogar ein Plus in die Landeskasse kommen.

Grafik: Rundblick/Link

Vermöhlen vom BdSt, Schmitt vom VDW und Landesgeschäftsführer Tibor Herczeg vom VWN nennen mehrere Möglichkeiten, wie eine flexible Grunderwerbsteuer aussehen könnte: Man könne Freibeträge einführen, den Steuersatz nach bestimmten Kriterien staffeln oder beispielsweise den selbstgenutzten Ersterwerb eines Hauses steuerfrei stellen. Bis es eine Öffnungsklausel im Bundesrecht gebe, könne das Land übergangsweise Förderprogramme auf den Weg bringen oder Zuschüsse anbieten. Diese könnten sich an der Kaufpreishöhe orientieren oder eine Preisobergrenze vorsehen, bis zu der eine Förderung für Familien möglich ist. CDU-Fraktionsvize Ulf Thiele lobte die Forderung: Es sei bedauerlich, dass Rot-Grün im Dezember 2023 die von der CDU beantragte hälftige Rückerstattung der Grunderwerbsteuereinnahmen abgelehnt habe.

Dieser Artikel erschien am 29.1.2024 in Ausgabe #016.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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