1. Nov. 2016 · Justiz

Informationsfreiheitsgesetz wird neu geschrieben

Das „Informationsfreiheitsgesetz“, das Bürgern den Zugang zu Behördenvorgängen erleichtern soll, wird nun neu geschrieben – nachdem ein erster Entwurf auf Bedenken vor allem des Innenministeriums gestoßen war. Die meisten Bundesländer haben bereits entsprechende Gesetze, in Niedersachsen aber kommt das Thema bislang nicht voran. Nicht wenige Beobachter meinen, es könne knapp werden mit einer Verabschiedung noch in dieser Wahlperiode – zumal die Beratung im Landtag, einschließlich umfangreicher Anhörungen, vermutlich auch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Vor allem von zwei Gruppen waren Einwände vorgetragen worden: von Kommunen und von Wirtschaftsverbänden und Kammern. Angeblich will das in dieser Sache federführende Justizministerium die Kommunen nicht ausklammern, ihnen aber entgegenkommen. Dies wäre etwa möglich, indem die Verpflichtung, ein Register mit allen öffentlich relevanten Informationen (im Netz) anzulegen, nicht sofort, sondern erst mit langen Übergangsfristen erstellt werden muss. Man könnte auch Antragstellern, die spezielle Auskünfte haben wollen, eine stattliche Gebühr dafür abverlangen. Die Bedenken aus der Wirtschaft könnten entkräftet werden, wenn man eine gründliche Abwägung vorschreibt zwischen dem Interesse von Unternehmen vor Konkurrenzschutz einerseits und dem Informationsinteresse von Bürgern andererseits.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #198.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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