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Vor wenigen Jahren hätte ein „Informationsfreiheitsgesetz“ fast auch in Niedersachsen Erfolg gehabt, nachdem mehrere Bundesländer hier schon entsprechende Gesetze beschlossen hatten. Die rot-grüne Koalition verständigte sich 2013 auf dieses Ziel, kurz vor dem vorzeitigen Ende der Regierung 2017 hatte es auch bereits einen Kabinettsbeschluss dazu gegeben. Das Gesetz sollte es Bürgern erlauben, mit einem formlosen Antrag beim Land Einblick in bislang interne Verwaltungsvorgänge zu erhalten – und zwar auch dann, wenn sie nicht wie bisher ein „berechtigtes Interesse“ an der Auskunft darlegen (etwa ihre persönliche Betroffenheit als Anlieger, Nachbar oder Begünstigter einer Entscheidung). Damit Missbrauch vermieden wird, sollte die Nutzung nicht kostenlos sein, sondern bei einem höheren Aufwand auch eine entsprechende Gebühr zur Folge haben. Die Kommunen sollten einbezogen werden, äußerten seinerzeit aber sehr früh Bedenken und erinnerten an den Grundsatz der Konnexität – wenn Bund oder Land den Kommunen neue Aufgaben vorgeben, können diese dafür eine Kostenerstattung geltend machen. Kurz vor der Landtagswahl hatte die damalige Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) sich noch optimistisch gezeigt, doch die Diskontinuität brachte das Vorhaben dann im Herbst 2017 zu Fall. Seither dümpelt die Debatte so dahin.
Sechs Städte in Niedersachsen haben Open-Data-Regeln
Hett erklärte jetzt, ein solches Gesetz könne „einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen“. Der Abteilungsleiter verwies auf die Chance der Kommunen, derartige Regeln für ihren eigenen Bereich zu verfügen. In Niedersachsen betreffe das sechs Städte, unter anderem Braunschweig, Cuxhaven und Göttingen, nicht aber die Landeshauptstadt Hannover. Viele Kommunen sähen „gar keinen Bedarf“, meinte Hett. In Bayern hingegen gebe es die stattliche Zahl von 90 Kommunen, die solche Regeln hätten. Thiemo Röhler (CDU) meinte, in Cuxhaven habe es seit dem Beschluss über eine entsprechende Satzung „nicht eine einzige Anfrage“ gegeben.