In jedem Krankenhaus sollen sich Mitarbeiter künftig anonym beschweren können
Strengere Überwachung, genaue Kontrolle über die Verabreichung von Medikamenten – und vor allem die Möglichkeit für alle Pfleger und Ärzte, sich notfalls auch anonym über Missstände in der Klinik beschweren zu können. Diese Auflagen sind künftig mit der gestern im Landtag beschlossenen Reform im Niedersächsischen Krankenhausgesetz verankert. Das Gesetz passierte einstimmig das Parlament. Der SPD-Politiker Uwe Schwarz erklärte zum Auftakt der Schlussdebatte, dass Niedersachsen mit der Novelle „zum Vorreiter beim Patientenschutz“ geworden sei. Das allerdings hat eine traurige Vorgeschichte, denn der Landtag zieht damit ein weiteres Mal Konsequenzen aus der Mordserie des Krankenpflegers Niels Högel. Das Bestattungsgesetz war im Juni schon verändert worden – mit der Verpflichtung zur strengeren Begutachtung gestorbener Patienten in den Krankenhäusern.
Schwarz sagte, das Wirken von Högel hätte in den Krankenhäusern Oldenburg und Delmenhorst auffallen können, man habe aber „ihn lieber weggelobt als nachgeschaut“. Die jetzt eingeführte anonyme Beschwerdestelle ermögliche, dass Mitarbeiter Auffälligkeiten melden können, ohne selbst Nachteile für sich befürchten zu müssen. Dagegen gebe es zwar verfassungsrechtliche Bedenken, der Weg sei trotzdem richtig. Bisher gibt es nur in 28 der 182 Krankenhäuser eigene Stationsapotheken. Künftig sollen diese in jeder Klinik verpflichtend sein – damit nachprüfbar wird, wieviel Medikamente geordert und in welcher Wechselwirkung mit anderen diese verabreicht werden. Damit die Krankenhäuser die Stationsapotheken tragen können, soll die Landesregierung auf Bundesebene darauf hinwirken, dass diese „ein Qualitätskriterium“ für die Klinik werden. Damit könnte der Anspruch auf höhere Zuschüsse begründet werden. Außerdem muss jedes Krankenhaus künftig eine „Arzneimittelkommission“ berufen, die die Ärzte über den Medikamenteneinsatz berät. Eine „Mortalitätskonferenz“ ist nötig, bei die Ärzte und Pfleger im Team über Todesfälle und schlimme Krankheitsverläufe beraten.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #189.