IHKN: Kein neues Ladenschlussgesetz übers Knie brechen
Die Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN) sieht keine Notwendigkeit, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Gesetz zur Sonntagsöffnung zu verabschieden. „Man könnte nach wie vor den Ermessensspielraum in die Hände der genehmigenden Behörde vor Ort legen“, sagt IHKN-Hauptgeschäftsführerin Susanne Schmitt im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Das aktuelle Ladenöffnungsgesetz könne verfassungsgemäß angewandt werden. Schmitt bezieht sich damit auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Die Richter halten das niedersächsische Ladenöffnungsgesetz für verfassungskonform. Sie hatten Anfang Mai verkaufsoffene Sonntage in Georgsmarienhütte, Lingen und Meppen genehmigt, die die Gewerkschaft Verdi verhindern wollte.
Schmitt hält ein neues Ladenöffnungsgesetz mittelfristig allerdings für sinnvoll. „Im neuen Gesetz könnten zum Beispiel auch raumordnerische Ziele, wie die Vitalisierung von Ortszentren, aufgenommen werden. Das könnte dann die jeweilige Kommune entscheiden“, schlägt Schmitt vor.
Das Regel-Ausnahme-Prinzip müsse erhalten bleiben. „Der Sonntag muss im Grundsatz geschützt bleiben. Aber es braucht unbürokratische und rechtssichere Ausnahmemöglichkeiten für die Händlergemeinschaften vor Ort.“ Das sei beim aktuellen Schnellschuss kurz vor der Ende der Legislaturperiode nicht gegeben.
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Am Gesetzentwurf gibt es gleich von mehreren Seiten scharfe Kritik. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund sieht kleinere Städte im Vergleich zu Hannover und Braunschweig benachteiligt. Der Entwurf sieht für jede Gemeinde bis zu vier Genehmigungen auf Sonntagsöffnung pro Jahr vor. Zudem sollen Geschäfte in einer Kommune in den Stadtbezirken an einem weiteren Sonntag im Jahr öffnen dürfen. Stadtbezirke gibt es allerdings nur in Hannover und Braunschweig. Dort könnte es deshalb bis zu 13 (Hannover) und 19 (Braunschweig) zusätzliche verkaufsoffene Sonntage geben. Der Städte- und Gemeindebund spricht deshalb von einer Wettbewerbsverzerrung. Kritik am Gesetzentwurf kommt auch von der Gewerkschaft Verdi, der die Ausnahmen für Sonntagsöffnungen zu weit gehen.
Auch die CDU im Landtag hält den Gesetzentwurf im Vergleich zur aktuellen Rechtslage nicht für eine Verbesserung. Der CDU-Sozialpolitiker Max Matthiesen stört sich vor allem daran, dass die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage sogar ausgeweitet wird. „Eine Ausdehnung der Sonntagsöffnung nutzt vor allem den großen Geschäften“, so Matthiesen. Der kleine, mittelständische Betrieb profitiere davon nicht. Matthiesen warnt deshalb davor, die zusätzliche Regelung für Stadtbezirke auch noch auf Ortsteile auszuweiten. Vielmehr solle die neue Sonderregelung komplett aus dem Entwurf gestrichen werden. Am sinnvollsten wäre es seiner Meinung nach, das aktuelle Gesetz lediglich der Rechtslage anzupassen. Dabei sei keine Eile angebracht, das könne auch in der kommenden Legislaturperiode gemacht werden.
Im September soll es eine Anhörung zum neuen Ladenöffnungsgesetz geben, bei dem Befürworter und Kritiker im Landtag zu Wort kommen. Unklar ist allerdings, ob das Gesetz überhaupt noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Beobachter gehen davon aus, dass das umstrittene Gesetz der Diskontinuität anheim fallen wird – damit würde das Gesetzesvorhaben automatisch verfallen.