Es ist klar, dass die Versicherungen ihren Meldepflichten nachkommen müssen.
Stefan Wittkop
Auf Landesebene, wo das Hundegesetz beschlossen wurde, gibt es zum Umgang mit Haftpflichtversicherungen keine Informationen. „Die Gemeinden überwachen in eigener Zuständigkeit die entsprechenden Vorgaben des Hundegesetzes eigenverantwortlich. Sie entscheiden über die Art und Weise der durchzuführenden Überwachung“, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium. Eine Überwachung könne anlassbezogen, beispielsweise im Rahmen der Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer oder in Folge eines amtlich bekannt gewordenen Vorfalles mit einem Hund erfolgen, so das Ministerium
Das bedeutet aber auch: Wo es jahrelang keinen Vorfall gibt, kann eine gekündigte Haftpflichtversicherung unentdeckt bleiben. Das geht nach Ansicht der Grünen-Landtagsabgeordneten Miriam Staudte so nicht. Das Land könne zum Beispiel einen Erlass herausgeben, schlägt sie vor. „Darin könnten die Kommunen verpflichtet werden, sich von den Tierhaltern in regelmäßigem Abstand, zum Beispiel jährlich, einen Versicherungsnachweis vorlegen zu lassen“, so Staudte im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. „Damit hätte man zumindest den ganz groben Missbrauch eingedämmt.“
Für Hundehalter kann die fehlende Haftpflichtversicherung im Ernstfall teuer werden. Sie müssen dann für Schäden, die der Hund verursacht hat, selbst bezahlen. Hinzu könnte noch eine Strafe für die fehlende Haftpflicht kommen. Das gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.