Hans Reinhold Horst, Vorsitzender des Landesverbands Haus & Grund Niedersachsen, warnt vor der Einführung von 2G-Regeln für Wohnungseigentümerversammlungen. Laut der niedersächsischen Corona-Verordnung sind „Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind“, zwar noch von Zugangsbeschränkungen ausgenommen. Horst rechnet jedoch damit, dass diese Ausnahmeregelung demnächst gestrichen wird. Weder der Eigentümergemeinschaft noch ihrem Verwalter könne man allerdings die Überprüfung der Zugangsregeln zumuten, sagt der Verbandschef. Zudem sei unklar, wer welchen Nachweis von den Eigentümern überhaupt verlangen könne. Horst empfiehlt deswegen: „Im Zweifel eher absagen, wenn nicht wirklich unaufschiebbare Entscheidungen anstehen. Das ‚Pandemierecht‘ gibt die Möglichkeit dazu und gilt augenblicklich noch bis zum 31. August 2022 fort“, sagt der Rechtsanwalt. Eine reine Online-Versammlung sei laut Wohnungseigentumsrechts nicht möglich. Für einzelne Wohnungseigentümer könne auf deren eigenen Antrag hin jedoch beschlossen werden, dass ihre Teilnahme online zugelassen wird.