18. Aug. 2019
Finanzen

Hilbers wirbt für einfache Grundsteuer-Regel

Noch ist sich die SPD/CDU-Koalition in Niedersachsen nicht einig, welchen Weg sie bei der Reform der Grundsteuer gehen will. Es zeichnet sich allerdings ab, dass der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) im Prinzip von Sozial- und Christdemokraten mitgetragen wird. Scholz will dort eine „Öffnungsklausel“ vorsehen für die Länder. Wenn das so kommt, hätte jedes Bundesland das Recht, von den Vorgaben des Bundesgesetzes abzuweichen – und beispielsweise einfachere Regeln durchzusetzen. Das neue Bundesgesetz muss nach einer Auflage des Bundesverfassungsgerichtes bis Ende dieses Jahres Bundestag und Bundesrat passiert haben. Geschieht das nicht, dürfte die Grundsteuer von 2020 an nicht mehr kassiert werden. Für die Klärung der Frage, ob Niedersachsen eine Öffnungsklausel nutzt und wenn ja in welcher Form, besteht allerdings noch kein Zeitdruck – dies kann auch erst später geschehen. Die Neuregelung der Grundsteuer tritt dann sowieso erst zum Jahreswechsel 2024/2025 in Kraft.
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Das Modell von Scholz sieht vor, jedes der 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Dazu werden bundesweit nach Berechnungen des Bundes 2200 neue Mitarbeiter nötig sein, die diese Arbeit leisten. In einer Aufstellung des niedersächsischen Finanzministeriums ist von 933 zusätzlich nötigen Kräften allein in Niedersachsen die Rede. Das Scholz-Modell nimmt als Grundlage die Fläche des Grundstücks und die Bebauung, vor allem aber auch den Wert des Grundstücks, der speziell ermittelt werden müsste. Die bisherigen Grundlagen für die Grundsteuer wurden vom Bundesverfassungsgericht 2018 gekippt, da die Einheitswerte, die der Steuerbemessung derzeit zu Grunde liegen, total veraltet sind. Sie stammen in Westdeutschland aus 1964, im Gebiet der früheren DDR aus dem Jahr 1935. So wie im Scholz-Modell neigen auch viele sozialdemokratisch regierte Länder dazu, am Prinzip der genauen Wertermittlung der Grundstücke unbedingt festzuhalten. Nach Informationen des Politikjournals Rundblick schwebt Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) ein anderes Konzept vor: Ausschlaggebend sollen im Wesentlichen die Grundstücksgröße und das Ausmaß der Bebauung sein. Außerdem will Hilbers innerhalb der Kommunen differenzieren zwischen wertvollen und weniger wertvollen Lagen – anhand der verfügbaren Bodenrichtwerte. Das heißt, die Wertermittlung soll im Vergleich zum Scholz-Modell weniger intensiv geschehen, aber dennoch stattfinden. Die Gutachterausschüsse, aus deren Arbeit die Bodenrichtwerte folgen, sollten für jede Kommune eine differenzierte Angabe über den Bodenrichtwerte erstellen – auf Grundlage von Daten der Katasterämter. Nach Einschätzung des Finanzministeriums in Hannover bleibt bei dieser Variante der Verwaltungsaufwand überschaubar.

FDP befürchtet schleichende Erhöhung der Abgabe

Die FDP-Landtagsfraktion hat Zustimmung zu dem Scholz-Gesetzentwurf signalisiert – und sie wirbt für die Nutzung einer Öffnungsklausel. Fraktionschef Stefan Birkner und der Finanzpolitiker Christian Grascha erklärten, notwendig sei ein „einfaches Modell“. Der Scholz-Entwurf habe noch den Nachteil, dass alle Länder noch eine „Schattenrechnung“ erstellen müssten. Das heißt: Selbst wenn sie die Öffnungsklausel nutzen wollen, müssten sie gegenüber dem Bund differenzierte Angaben zu den Grundstücken machen, was wieder zu einem höheren Verwaltungsaufwand führe. Die FDP befürchtet überdies, mit der Reform der Grundsteuer könne eine schleichende Erhöhung der Abgabe verbunden sein.
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Den Kommunen solle daher auferlegt werden, mit der Neufestlegung der Hebesätze keine Erhöhung der Steuerlast zu verbinden. Falls eine Kommune das trotzdem tun wolle, solle sie es offen begründen müssen. Außerdem wirbt die FDP für eine Reform der Regeln des kommunalen Finanzausgleichs. Da dort bisher der Durchschnittswert der Grundsteuer-Hebesätze als Basis angenommen werde, nicht aber der jeweils reale Satz jeder Gemeinde, führe dies tendenziell dazu, dass die Kommunen ihre Grundsteuer-Hebesätze anheben, damit sie eine höhere Erstattung aus dem Finanzausgleich erhalten können. „Das muss dringend geändert werden“, fordert Grascha.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #140.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning