13. Jan. 2020 · 
Finanzen

Hilbers verspricht: Mit der neuen Grundsteuer kommt auf die Kommunen keine Mehrarbeit zu

Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers arbeitet weiter daran, eine vereinfachte Lösung für die künftige Erhebung der Grundsteuer zu entwickeln. Der CDU-Politiker erklärte gestern, noch habe sich die Koalition aus SPD und CDU in Niedersachsen nicht entschieden, ob das Land von der Ende 2019 im Bundesgesetz ermöglichten „Öffnungsklausel“ Gebrauch machen will. Die SPD neigt eher dazu, das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) entwickelte Modell anzunehmen – also eine genaue Wertberechnung für 3,6 Millionen Gebäude vorzusehen. Die CDU macht sich für einen Vorschlag stark, den Hilbers schon im Kreis der Finanzminister vorgetragen hat und der im Wesentlichen von seinen Fachleuten entwickelt wurde: In einem „Flächen-Lage-Modell“ wird die Grundsteuermesszahl vor allem an der Fläche des Grundstücks und am Grad seiner Bebauung gemessen. Daneben aber soll jede Gemeinde in bis zu sieben Lage-Klassen eingeteilt werden – von der bevorzugten bis zur eher schlechten Lage. „Wenn wir diesen Weg wählen, können wir 45 Prozent des Personals, das mit der Berechnung der Grundsteuer beschäftigt ist, für andere Aufgaben einsetzen“, betont der Finanzminister. Allerdings könne Niedersachsen keinen völlig eigenständigen Weg gehen, es dürfe bundesweit höchstens drei oder vier verschiedene Grundsteuermodelle nebeneinander geben. Daher sei er weiter im Gespräch mit anderen Ländern, ob diese das „Flächen-Lage-Modell“ auch aufnehmen wollen. Mit Hamburg beispielsweise seien die Verhandlungen schon sehr weit gediehen.
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Ausdrücklich betonte der Finanzminister, dass die jüngst vom Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes Marco Trips geäußerten Bedenken unbegründet seien. Trips hatte im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick erklärt, die Kommunen seien in Sorge, dass das Land die geplante Einteilung in sieben verschiedene Klassen den Kommunen selbst übertragen könne – und das die Befassung in den Räten zu heftigen Konflikten führen könne. „Die Gutachterausschüsse und die Katasterämter werden diese Gewichtung vornehmen, nicht die Kommunen“, betonte der Finanzminister. Im Übrigen meint Hilbers, die SPD/CDU-Koalition in Niedersachsen solle sich bis Mitte 2020 auf ihren Weg verständigen. „Danach wird es zu spät“, meinte er. Der Gesetzesbeschluss auf Bundesebene Ende 2019 hat ermöglicht, dass zunächst weiter die Grundsteuer nach den bisherigen, obwohl total veralteten, Grundlagen erhoben werden darf. Die Reform wirkt dann von Anfang 2025 an. Bis zur Einführung eines neuen Systems seien aber lange Vorbereitungszeiten nötig, daher bestehe eine gewisse Eile, sagte der Finanzminister.

Wo lohnen sich Sonnenkollektoren auf den Gebäuden des Landes?

Was die 5300 Gebäude im Landeseigentum angeht, die sich über 6,1 Millionen Quadratmeter Nutzfläche erstrecken, weist Hilbers auf den aufstockten Etat für energetische Gebäudesanierung hin. Die Landesregierung habe für 3000 Verwaltungsgebäude ein „Photovoltaik-Kataster“ erstellt und dabei geprüft, inwieweit sich hier der Aufbau von Sonnenkollektoren lohnen kann. Geprüft werden solle, inwieweit man beispielsweise die Dächer verpachtet an Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, ob das Land selbst eine Sanierung organisieren soll und wie beispielsweise die Heizungssysteme so erneuert werden können, dass ein Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz geleistet wird. Die Lage in jedem Einzelfall müsse bewertet werden – und auch die Chance, die erzeugte Energie ins Netz einspeisen zu können. Die Frage, in welchem Zeitrahmen eine große Offensive zur Modernisierung der Landes-Liegenschaften und zum Aufbau von mehr erneuerbaren Energien starten soll, dürfte auch in der Klausurtagung des Kabinetts kommende Woche Montag und Dienstag erörtert werden. Außerdem spielt das für den Landeshaushalt 2021 eine Rolle, der Entwurf des Haushaltsplans wird im Kabinett Anfang Juli beschlossen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #007.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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