27. Feb. 2020
Finanzen

Hilbers und Heiligenstadt bei der Schuldenbremse uneinig

Ein neuer Vorschlag, der Bundesfinanzminister Olaf Scholz zugeschrieben wird, hat in der niedersächsischen SPD/CDU-Koalition einen Streit ausgelöst. Scholz plant angeblich, das im Grundgesetz Bund und Ländern zugeschriebene Neuverschuldungsverbot vorübergehend zu lockern. Dies soll zu dem Zweck geschehen, den Bund zur Übernahme von Kreditlasten überschuldeter Kommunen zu befähigen. Eine solche Ausnahme von der Schuldenbremse würde wohl nicht ohne eine Verfassungsänderung gehen, also die Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordern – ein unrealistisches Ansinnen. Manche halten die Scholz-Idee daher auch für ein reines Scheingefecht. In Niedersachsen hatte sich Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) stark von Scholz abgegrenzt, das sei ein „finanzpolitischer Sündenfall“, das „süße Gift der Neuverschuldung“ müsse „unbedingt vermieden werden“. In der Sache ist Hilbers schon lange gegen die Idee von Scholz, besonders verschuldete Kommunen zu entlasten. Angeblich soll es um insgesamt 2500 Kommunen gehen, heißt es – aber besonders betroffen sind solche in NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In diesen Ländern ist, anders als in Niedersachsen, das Land bisher nicht aktiv geworden, die Entschuldung der Kommunen voranzutreiben. Hilbers meinte daher, mit dem Scholz-Modell würden „die belohnt, die nicht nachhaltig gewirtschaftet haben“.

Steuerzahlerbund sieht die Länder in der Pflicht

Ganz anders klingt nun die SPD-Finanzpolitikerin Frauke Heiligenstadt, die sich einen Tag nach Hilbers, am Donnerstag, zu dem Thema äußerte. Sie meinte, Scholz‘ Plan sei „ein wichtiges Signal, um finanzschwache Städte und Gemeinden und entlasten und zu unterstützen“. Die Entlastung von Altschulden sei „der richtige Weg“. Auf Nachfragen dazu, dass doch vor allem Kommunen außerhalb Niedersachsens von Scholz‘ Überlegungen profitieren würden, sagte Heiligenstadt, über die Verteilung der Entlastung müssten die Ministerpräsidenten beraten. Klar gegen ein Aufweichen der Schuldenbremse bezog am Donnerstag der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Bernhard Zentgraf: „Wenn Kommunen in NRW, Rheinland-Pfalz oder im Saarland mit zu hohen Kassenkrediten zu kämpfen haben, dann sind die jeweiligen Länder in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Nicht der Bund und schon gar nicht über den Weg der Aufweichung der Schuldenbremse.“
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #040.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning