Hilbers mahnt: Wir müssen reden, weil die Kommunen sonst ab 2020 bevorzugt werden
Die stockenden Verhandlungen zwischen Landesregierung und Kommunalverbänden über die Kindergarten-Finanzierung werden überlagert von einem anderen Konflikt: Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) hat angekündigt, dass er baldige Gespräche mit den Kommunen über grundsätzliche Finanzfragen für notwendig hält. Seine Sorge ist, dass ohne eine Änderung der Vereinbarungen die Kommunen von 2020 an, wenn die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs gilt, bevorteilt werden. „Mit der Änderung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ändert sich ab 2020 die Finanzsymmetrie zwischen Land und Kommunen ganz erheblich“, sagt Hilbers dem Politikjournal Rundblick. Diese Symmetrie müsse aber gewahrt bleiben, daher peile das Land eine „faire Verteilung“ an. Es sei aber nicht daran gedacht, „den Kommunen ihnen zustehende Mittel zu entziehen“. Der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Jan Arning, reagierte auf Rundblick-Anfrage verstimmt auf Hilbers‘ Ankündigung: „Das Land versucht offenbar, einen Teil des schlechten Verhandlungsergebnisses bei der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen auf die Kommunen abzuwälzen. Das ist aus unserer Sicht unredlich.“
Diese neue Auseinandersetzung wirft einen Schatten auf die laufenden, bislang unterbrochenen Gespräche über einen höheren Landesanteil für die Kindergartenzuschüsse. Zum Ausgleich der Einnahmeausfälle, die beim geplanten Verzicht auf Elternbeiträge den Kommunen drohen, hatte das Land die Anhebung des Kita-Personalkostenzuschusses von bisher 20 auf 52 Prozent vorgeschlagen. Die Kommunalverbände halten das für nicht ausreichend und pochen auf 66 Prozent bis zum Ende der Wahlperiode. Eine Verständigung scheiterte bisher, weil die Vertreter des Landes die Datenbasis sowohl der Kommunen als auch des Landesamtes für Statistik anzweifeln. Dass nun vom Finanzminister noch eine generelle Neuordnung der Finanzbeziehungen gefordert wird, erleichtert eine rasche Konsensfindung vermutlich nicht.
Hilbers nimmt Bezug auf die im Herbst 2016 abgeschlossenen Verhandlungen zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung über den Länderfinanzausgleich. Damals wurde vereinbart, dass bisherige zweckgebundene Zuschüsse für Verkehrsinvestitionen, die direkt vom Bund an die Länder gingen, von 2020 an über einen höheren Umsatzsteueranteil verrechnet werden. Die Neuregelung bedeutet jedoch, dass die Kommunen automatisch einen Prozentanteil von dem Geld, das bisher allein den Ländern zustand, abbekommen. Hilbers sagt, im Jahr 2020 stehe dem Land zwar brutto 650 Millionen Euro vom Bund mehr an Umsatzsteuereinnahmen zu, unterm Strich aber seien es für das Land dann aber 58 Millionen Euro weniger – da das gesamte Geld und zudem noch etwas mehr an die Kommunen fließe. Das liege auch daran, dass die bisher bundesweit von den Kommunen verlangte Gewerbesteuerumlage (zur Finanzierung der deutschen Einheit) von 2020 an auslaufe. „Wir müssen einen Aufteilungsmaßstab für die Mehreinnahmen finden“, sagt der Finanzminister dem Rundblick.
Jan Arning vom Städtetag zeigt dafür wenig Verständnis. Wenn der Landesregierung jetzt klar werde, dass sie 2016 schlecht verhandelt hat, dürften die Kommunen nicht dafür herhalten. „Dann hätte man damals eben für höhere Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer für das Land sorgen müssen“, betont der Städtetag-Hauptgeschäftsführer. Überlegungen des Finanzministeriums, das Land müsse jetzt zu einem Teil von den Entlastungen profitieren, die den Kommunen wegen des Wegfalls der Gewerbesteuerumlage bevorstehen, seien nicht schlüssig – immerhin handele es sich doch um die kommunalen Beiträge zur deutschen Einheit, die dann abgeschlossen seien. „Das wäre so, als wenn ein Mieter seinen Nachbarn, der soeben sein Haus abbezahlt hat, um die Übernahme eines Teils seiner Miete bittet.“Dieser Artikel erschien in Ausgabe #21.