Hilbers kündigt Gesetzentwurf für eine Schuldenbremse an
Finanzminister Reinhold Hilbers lässt in seinem Ministerium derzeit intensiv an einer Landes-Regelung zur Ergänzung der Schuldenbremse im Grundgesetz arbeiten. Laut Grundgesetz dürfen die Bundesländer von 2020 an keine neuen Schulden mehr aufnehmen, es sei denn, das Land befinde sich in Notsituationen. Das können Naturkatastrophen ebenso sein wie konjunkturelle Krisen. Man kann die Vorschrift im Grundgesetz so lesen, dass Ausnahmen nur dann möglich wären, wenn es entsprechende verfassungsrechtliche oder gesetzliche Vorgaben auch im Landesrecht geben sollte. Mehrere Bundesländer haben bereits Schuldenbremsen, die einen sind dabei strenger, die anderen weniger strikt. Man könnte in einer Verfassungsvorschrift und einem dazu ergänzenden Gesetz auch festlegen, wie hoch die aufzunehmenden Kredite wären und in welchen Zeiträumen eine anschließende Tilgung geschehen müsste. Man könnte aber auch in einer knappen Formulierung auf eine rechtliche Festlegung verzichten und der Politik einen größeren Spielraum überlassen. Welche Variante er vorschlagen will, ließ Hilbers in der gestrigen Landtagsdebatte offen. Ministerpräsident Stephan Weil hatte kürzlich im Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung Zweifel anklingen lassen, ob denn überhaupt eine Landesvorschrift notwendig sei.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #75.