Hauseigentümer sollen die Straßenausbaubeiträge abstottern können
Die Innenpolitiker von SPD und CDU sind sich einig geworden: Nach Informationen des Politikjournals Rundblick sollen die bisherigen Vorschriften, nach denen die Kommunen von den Anliegern Beiträge für den Ausbau von Straßen kassieren können, an mehreren Punkten gründlich reformiert werden. Die wichtigste Änderung betrifft dabei den neuen Plan, die Beträge künftig über 20 Jahre abzahlen zu können – dieser in Schleswig-Holstein eingeschlagene Weg gilt den Koalitionspolitikern in Hannover als vorbildlich. Der Zinssatz solle aber bei nicht mehr als drei Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Basiszinssatz der vergangenen drei Jahre liegen, damit die Belastung für die Eigentümer in Grenzen bleibt.
Vorgesehen ist, diese und andere Bedingungen künftig in das Gesetz zu schreiben. Bisher sind die Städte und Gemeinden im „Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz“ (NKAG) berechtigt, von den Anliegern für den Ausbau von Straßen Beiträge zu verlangen. Dies können einmalige oder wiederkehrende Zahlungen sein. Ob sie die Anwohner zur Kasse bitten, ist den Kommunen aber selbst überlassen. An diesem Grundsatz soll es auch künftig bleiben.
Debatte über Straßenausbaubeiträge kocht
Die Debatte über die Straßenausbaubeiträge kocht in Niedersachsen – und nicht nur hier. Im benachbarten Sachsen-Anhalt belastet das Thema gerade die dortige Koalition von CDU, SPD und Grünen. Bis auf die Christdemokraten verlangen dort alle Parteien eine Abschaffung der Möglichkeit, diese Beiträge zu erheben. In Niedersachsen hat diese Forderung die FDP erhoben, ein entsprechender Antrag liegt schon im Landtag. Ende vergangenen Jahres war die Debatte über eine Reform auch in den Koalitionsfraktionen aufgeflammt. Überall im Lande haben sich in den vergangenen Monaten Bürgerinitiativen gegründet, die Druck entfalten.
Mehrere Kommunalvertretungen haben daraufhin schon entschieden, die ihnen im NKAG gegebene Möglichkeit grundsätzlich nicht mehr zu nutzen und für ihr Gemeindegebiet die Erhebung von Anliegergebühren auszuschließen. Die Sanierung von kommunalen Straßen muss dort künftig dann aus dem allgemeinen Haushalt der Kommune finanziert werden. In SPD und CDU wurde auch intensiv diskutiert, ob man den Gemeinden per Gesetz die Chance zu solchen Beiträgen untersagen sollte. Das würde allerdings Erstattungsansprüche der Kommunen begründen, die FDP hatte dieses auf 50 Millionen Euro geschätzt. Bisher hätten die Kommunen 37 Millionen Euro jährlich über diesen Etatposten eingenommen – man müsse aber berücksichtigen, dass längst nicht alle Kommunen die Chance auf solche Beitragserhebungen auch beansprucht haben.
Kommunen sollen über Höhe entscheiden
Nach Rundblick-Information sieht die Einigung zwischen den Innenpolitikern von SPD und CDU nun so aus: Es soll nicht länger vorgeschrieben werden, dass 75 Prozent der Ausbaukosten auf die Anlieger umgelegt werden. Die Höhe des Prozentsatzes soll vielmehr den Kommunen überlassen bleiben. Außerdem sollen die Bürger nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn seit dem Bau oder der Erneuerung der Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind. Will die Stadt früher tätig werden, so soll sie lückenlos nachweisen müssen, dass sie ihrer Unterhaltungspflicht in der Zwischenzeit stets nachgekommen ist. Damit Härten vermieden werden, sollen Besitzer von sehr großen Grundstücken mit kleinem Straßenanteil oder Besitzer von Eckgrundstücken begünstigt werden können. Zuschüsse Dritter, also etwa des Landes, sollen den Gesamtbetrag, der auf die Anlieger umgelegt wird, verringern können. Bisher ist das nicht möglich.
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Das „Aktionsbündnis soziale Kommunalabgaben“ (AKS) hat die geplante Einführung von Ratenzahlungen als „absurd“ bezeichnet. Damit werde die Last auf Kinder und Enkel vererbt, das sei eine „Form der Enteignung“, sagt Vorstandssprecher Harald Beckmann dem Rundblick. Das AKS hat den Verfasser der ersten Gesetzeskommentierung zu Straßenausbaubeiträgen angezeigt – denn dieser gehe in seiner Rechtfertigung für diese Umlagen von völlig falschen Voraussetzungen aus.