Für niedersächsische Flüchtlingshelfer, die von 2013 bis 2016 für Menschen aus Syrien gebürgt haben, steigen die Chancen, Nachforderungen der Arbeitsämter nun doch nicht bezahlen zu müssen – obwohl der Bund noch keinen Erlass zum Thema herausgegeben hat. Denn das Verwaltungsgericht Hannover hat jetzt in einem Fall zugunsten eines Bürgenden entschieden. Der Syrer hatte 2014 eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, um seine Schwester nach Deutschland holen zu können, und war davon ausgegangen, dass seine Verpflichtung mit ihrer Anerkennung als Flüchtling ende. Zu Recht, befand nun das Verwaltungsgericht. Allerdings geht das Verwaltungsgericht damit nur scheinbar auf Konfrontation gegen das Bundesverwaltungsgericht, das im Januar 2017 einen ähnlichen Fall genau andersherum entschieden hatte.
„Ausschlaggebend für das jetzige Urteil ist die Reaktion des Innenministeriums“, erklärt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Anfrage des Politikjournals Rundblick. Denn das niedersächsische Innenministerium sei ebenfalls der Ansicht gewesen, dass die Bürgschaft mit der Anerkennung des Schutzstatus ende und habe diese Auffassung auch den Ausländerbehörden in Niedersachsen per Erlass mitgeteilt. Da das Innenministerium die Dienstaufsichtsbehörde der Ausländerbehörden ist, seien diese an den Erlass gebunden. Das habe die Ausländerbehörde der Region Hannover aber ignoriert. „Deshalb musste die 12. Verwaltungsgerichtskammer die Bürgschaft im Lichte der damals geltenden Rechtslage entscheiden“, sagt der Gerichtssprecher. Ein Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts entstehe jedoch nicht, weil das oberste Gericht damals einen Fall aus Nordrhein-Westfalen entschieden hat und dieser nur bedingt auf Niedersachsen übertragbar sei. „In NRW hatte sich das Innenministerium nicht klar zum Ende der Flüchtlingsbürgschaften geäußert“, sagt der Verwaltungsgerichtssprecher. Allerdings hat das hannoversche Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen, weshalb der niedersächsische Fall doch noch ein eigenes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht bekommen könnte.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #83.