31. Jan. 2023 · Parteien

Gutachter betont: Einspruch gegen Landtagswahl unzulässig

Prof. Michael Elicker bei einem Vortrag für die AfD-nahe Erasmus-Stiftung. | Foto: Erasmus-Stiftung

In einem längeren Rechtsgutachten, das dem Politikjournal Rundblick vorliegt, hat sich der Saarbrücker Staatsrechtler Prof. Michael Elicker mit einem Einspruch gegen die Gültigkeit der Landtagswahl beschäftigt. Er nimmt dabei Bezug auf die Einwände des früheren FDP-Landtagsabgeordneten Marco Genthe und seines früheren Mitarbeiters Alexander Grafe. Sie hatten sich unter anderem berufen auf Vorwürfe des einstigen AfD-Abgeordneten Christopher Emden, ihm sei ein sicherer Platz auf der AfD-Landesliste gegen Zahlung von 4000 Euro angeboten worden – gleichzeitig habe AfD-Landesvize Ansgar Schledde eine „geheime Kriegskasse“ geführt, die außerhalb der offiziellen AfD-Kasse bestanden habe. Elicker meint nun, Genthe und Grafe würden „nur Behauptungen eines Dritten wiedergeben“. Die Vorwürfe gegen Schledde seien von der Staatsanwaltschaft geprüft worden, die das Verfahren daraufhin eingestellt habe. „Hätten in irgendeiner Weise greifbare Anhaltspunkte für eine Wählernötigung oder Wählerbestechung bestanden, wäre insofern von Amts wegen eingehend ermittelt worden.“

Der andere Vorwurf, es seien sichere Listenplätze „verkauft worden“, wird von Elicker ebenfalls relativiert: „Die Praxis, die Unterstützung einer Kandidatur auf der von der Parteiführung zuweilen beeinflussbaren Landesliste von einer Wahlkampfkostenbeteiligung des Kandidaten abhängig zu machen, wird von den etablierten Parteien seit langem geübt.“ Dies sei auch zu verstehen als „Test für die künftige Bereitschaft des Kandidaten, nach erfolgter Wahl seine laufenden Mandatsträgerabgaben  zugunsten der nächsten Wahlkampffinanzierung zu entrichten“. Im Übrigen sei ein Betrag von 4000 Euro als Beteiligung am Wahlkampf sogar „sehr moderat“ – Einzelkandidaten müssten für einen selbst organisierten Wahlkampf einen sehr viel höheren Betrag aufwenden. Der Gutachter stellt es außerdem als normal hin, dass ein Landesvorstand für bestimmte Kandidaturen auf der Landesliste wirbt und sich dafür einsetzt. Dies sei „kein Verstoß gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl“. Dass von der AfD-Spitze unlautere Maßnahmen ergriffen wurden, bestimmte Kandidaturen zu verhindern, sei bisher „nicht einmal behauptet worden“. Von daher sei der von Genthe und Grafe vorgetragene Einspruch gegen die Landtagswahl „unzulässig“. Elicker war schon häufiger von AfD-Gliederungen mit gutachterlicher Tätigkeit beauftragt worden.

Dieser Artikel erschien am 1.2.2023 in Ausgabe #018.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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