
Lesen Sie auch: Eine Hochschule in Niedersachsen ist konkurrenzlos günstig
Viehoff begrüßte den Wunsch des Wissenschaftsministeriums, in einem neuen Hochschulpakt eine Dynamisierung der Mittel einzubauen. In einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion heißt es allerdings einschränkend, die dynamische Finanzierungskomponente könne enthalten sein, „sofern die Finanzierung sichergestellt werden kann“. Denn Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sieht das bisher nicht gegeben. „Über die Frage der Dynamisierung des Hochschulpakts wird mit der Bundesministerin weiter zu verhandeln sein“, sagt Thümler auf Anfrage des Rundblicks. „Dabei wird die überragende Rolle, die die Hochschulen für die Sicherung des Fachkräftebedarfs, für Innovation und gesellschaftliche Stabilität übernehmen, angemessen zu würdigen sein.“ In der Antwort auf die Grünen-Anfrage wird auch deutlich, dass das Geld in der Vergangenheit teilweise zu knapp bemessen war. Die Hochschulen entwickelten sich weiter und ebenso die an sie gestellten Anforderungen. Als Teil „der notwendigen Gesamtdeckung des Haushalts und der damit verbundenen Prioritätensetzung“ sei es „bei den jeweiligen Haushaltsaufstellungen nicht überall gelungen, diesen Entwicklungen mit entsprechenden Haushaltsaufwüchsen gerecht zu werden“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Allerdings strebe die Landesregierung eine höhere Grundfinanzierung der kleineren lehrerbildenden Hochschulen an. So stehe es auch im Koalitionsvertrag. Deshalb seien im Nachtragshaushalt 2018 die Grundhaushalte dieser Hochschulen um drei Millionen Euro erhöht worden. Ein Drittel der Summe sei dabei auf die Universität Vechta entfallen. Der Wissenschaftsminister habe sein Ziel deutlich gemacht, die Grundfinanzierung der Universitäten Vechta, Hildesheim und Osnabrück um jeweils sechs Millionen Euro zu erhöhen. Jeweils eine zusätzliche Million sollen die Hochschule für Bildende Künste in Braunschweig sowie die Hochschule für Musik, Theater und Medien in Hannover erhalten. Letztendlich müsse allerdings der Landtag als Gesetzgeber darüber entscheiden.